Umkämpfte Kita-Plätze – nach welchen Kriterien werden Kindergar- tenplätze in München vergeben?
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 28.7.2016
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
In Ihrer Anfrage vom 28.7.2016 führen Sie einleitend aus:
„Die LHM unternahm in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen, um eine wohnortnahe und flächendeckende Versorgung mit Kindergartenplät- zen sicherzustellen. Nach Angaben des Referats für Bildung und Sport liegt der stadtweite Versorgungsgrad für 1- bis 3-jährige Kinder bei 64% und für Kindergartenkinder (3 - 6 Jahre) bei immerhin 93%, In den nächsten Jahren, bis 2020, sollen weitere 8.500 Krippen- und 6.200 neue Kindergar- tenplätze geschaffen werden. Dennoch gibt es wegen eines chronischen Erziehermangels und eines ebenso anhaltenden Zuzugs nach München Engpässe, so dass immer wieder Beschwerden über die Münchner Kita-Si- tuation zu hören sind (und erst dieser Tage dazu geführt haben, dass die LHM laut einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes die Kosten für eine Luxus-Kita übernehmen muss, weil sie im Fall eines berufstätigen Ehepaares keinen zumutbaren Kindergartenplatz zur Ver- fügung stellen konnte). Auch das städtische Online-System ‚Kita-Finder‘ konnte bislang nicht Abhilfe schaffen.“
Zu diesem Sachverhalt stellen Sie folgende Frage:
Frage:
Nach welchen Kriterien werden Kita-Plätze in München vergeben – bzw. inwieweit gibt es vorrangige und weniger dringliche Bedarfe, etwa: - Migranten- und Flüchtlingskinder,
- Kontingentplätze für die Sozialbürgerhäuser, - Kinder mit Jugendhilfebetreuung,
- Geschwisterkinder,
- Alleinerziehende,
- Berufstätige,
- beide Eltern berufstätig?
Antwort:
Hierzu kann ich wie folgt berichten:
Soweit es sich um Plätze in städtischen Kindergärten bzw. um Kindergartenplätze in städtischen Häusern für Kinder handelt, sind die Platzvergabekriterien in der städtischen Kooperationseinrichtungs- und Kindertagesstättensatzung einschlägig. Diese Regelungen werden auch von vielennicht-städtischen Trägern angewandt, andere Träger vergeben ihre Plätze hingegen nach eigenen Kriterien. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf die Platzvergabe in den städtischen Kindertageseinrichtungen. Diese Satzung wurde im Zusammenhang mit der Einführung des kita finders+ adaptiert (Stadtratsbeschluss vom 29.7.2015, Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 03386), hierbei wurden insbesondere die Regelungen zum Anmeldeprocedere und die Vergabekriterien neu formuliert. Der kita finder+ ist ein EDV-technisches Hilfsmittel, das den Eltern den Zugang zur Anmeldung erleichtert, die Einrichtungsleitungen bei der Verwaltung der Daten unterstützt und die Platzvergabe beschleunigt. Das Online-System vergibt jedoch keine Plätze – die Vergabeentscheidung erfolgt unverändert durch das Personal (Einrichtungsleitungen) vor Ort.
Die Satzung kann im Internet-Auftritt der Landeshauptstadt abgerufen werden – folgender Link führt direkt zur Satzung: http://www.muenchen.info/ dir/recht/579/579_20150902.pdf
Die Regelungen zu den Vergabekriterien finden Sie vor allem in §§ 2 - 4 der Satzung.