Wie viele (nicht-/anerkannte) Asylbewerber und Flüchtlinge leben in München?
Anfrage Stadträte Fritz Schmude und Andre Wächter (ALFA – Allianz für Fortschritt und Aufbruch) vom 20.7.2016
Antwort Kreisverwaltungsreferat:
Für die gewährte Fristverlängerung bedanke ich mich.
In Ihrer Anfrage vom 20.7.2016 führen Sie Folgendes aus:
„Die Landeshauptstadt München steht vor der großen Herausforderung eine große Anzahl an Asylbewerbern und Flüchtlingen (im Sinne von § 3 AsylG) in München unterzubringen und zu integrieren. Wie groß diese Zahl ist, ist dabei von entscheidender Bedeutung. Nur auf- grund verlässlicher Zahlen können auch sinnvolle Entscheidungen getroffen werden. Die Zahlen, die aus der Verwaltung die kommunalen Mandatsträ- ger erreichen, variieren dabei erheblich.
Zuletzt wurde im ‚Gesamtplan Integration von Flüchtlingen‘ (behandelt im Sozialausschuss vom 7.7.2016) die Zahl von 11.000 Personen genannt. Entweder wurde hier der maßgebliche Personenkreis sehr eingeschränkt (in der Vorlage wird immer nur von ‚Flüchtlingen‘ gesprochen) oder aber wir haben in München im Vergleich zur Jahreswende 2015/16 einen drasti- schen Wegzug von Menschen aus diesem Kreis zu vermelden. Wir fragen daher:“
Frage 1:
Wie viele Personen – aufgegliedert nach folgenden Kriterien – leben zum Stichtag 31.5.2016 in München:
-anerkannte Flüchtlinge (§ 3 Abs. 1 AsylG) -anerkannte Asylbewerber (§ 16a GG und Familienasyl) -nicht anerkannte Asylbewerber, die subsidiärem Schutz genießen § 4 Abs. 1 AsylG) oder für die ein Abschiebungsverbot vorliegt (§ 60 Abs. 5 o. 7 AufenthaltG)
-abgelehnte Asylbewerber
-Personen, deren Asylverfahren formell entschieden wurde (Formelle Ent- scheidungen erfolgen ohne nähere inhaltliche Prüfung des Asylvorbrin- gens, z.B. Ablehnung des Antrags auf Durchführung eines weiteren Asyl- verfahrens oder Einstellung des Verfahrens wegen Antragsrücknahme durch den Asylbewerber)
-Personen, deren Verfahren noch in Bearbeitung sind, bzw. die bis zum Stichtag keinen Asylantrag gestellt haben.Antwort:
Vorangestellt werden muss, dass die aus dem ausländerrechtlichen Fachverfahren „IDA“ (Integrierte Datenverarbeitung in der Ausländerbehörde) ausgewerteten Zahlen einer gewissen Fehlerquote unterliegen und darüber hinaus nicht alle in der Anfrage thematisierten Sachverhalte auswertbar sind bzw. nicht separat statistisch erfasst werden. Eine Auswertung mit Stichtag 31.5.2016 war nicht möglich, darum stützen sich die folgenden Zahlen auf eine Auswertung durch die Ausländerbehörde zum Stand Mitte August 2016.
Wir möchten darauf hinweisen, dass die Auswertung eine „Momentaufnahme“ ist und sich die Zahlen tagtäglich verändern.
Nachdem sich die Personengruppen auf viele Herkunftsstaaten verteilen (z.B. die anerkannten Flüchtlinge nach § 3 Abs. 1 AsylG auf insgesamt 58 verschiedene Herkunftsstaaten), erlauben wir uns, jeweils nur die 10 herkunftsstärksten Länder aufzuführen.Rathaus Umschau
18.10.2016, Seite 14
Eine Auswertung von abgelehnten Asylbewerberinnen und Asylbewer- bern ist nicht möglich; diese werden auch nicht separat statistisch erfasst. (vgl. hierzu Antwortschreiben vom 25.2.2016 zum Antrag Nr. 14-20/A 01477 „Aufenthaltsbeendende Maßnahmen forcieren“).
Gleiches gilt für Personen, deren Asylverfahren formell entschieden wurde.
Frage 2:
Wie verteilt sich der (unter 1.) Personenkreis auf: -Staatsangehörigkeit
-Geschlecht
-Unterkunft (städtische Einrichtung, Erstaufnahmeeinrichtung, sonstige Unterkunft)
Antwort:
Insgesamt sind 20.223 Personen über die Frage 1 erfasst.
Die nachfolgende Auswertung basiert auf den der Ausländerbehörde der Landeshauptstadt München bekannten Anschriften von Unterkünften der Regierung von Oberbayern sowie des Sozialreferats der Landeshauptstadt München:
Der überwiegende Teil dieser Personen (= 13.066 Männer und Frauen) lebt in Privatwohnungen. Die restlichen Personen (= 7.157) sind entweder in den von der Regierung von Oberbayern betriebenen Gemeinschaftsunterkünften oder dezentral in vom Sozialreferat der Landeshauptstadt München bereitgestellten Unterkünften wohnhaft.
Für die staatlichen Gemeinschaftsunterkünfte ist das Sozialreferat auf die Beleglisten der Regierung von Oberbayern angewiesen. Dementsprechend kann die Landeshauptstadt München die Vollständigkeit dieser Beleglisten weder beurteilen noch Gewähr hierfür geben.
Die Erstaufnahmeeinrichtung und ihre Dependancen liegen in der alleinigen Zuständigkeit der Regierung von Oberbayern. Mangels eigener Zuständigkeit stehen der Ausländerbehörde der Landeshauptstadt München auch keine Zahlen zur Verfügung.Frage 3:
Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge befinden sich zum o.g. Stichtag in München, gegliedert nach:
-Staatsangehörigkeit
-Geschlecht
Antwort:
Das Sozialreferat konnte uns auf Anfrage folgende Zahlen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen mitteilen, sowohl für den von Ihnen angefragten Stichtag 31.5.2016 also auch zu dem von der Ausländerbehörde verwendeten Zeitpunkt Mitte August 2016:
Sofern für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge ein Asylgesuch bzw. Asylantrag gestellt wurde, dieser noch anhängig oder bereits positiv entschieden ist, sind diese Jugendlichen auch in den unter der Frage 1 und Frage 2 aufgeführten Zahlen mit erfasst.