Wie kommt eine türkische Partei an die Wohnanschriften Münchner Bürgerinnen und Bürger?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Cetin Oraner und Brigitte Wolf (Die Linke) vom 26.10.2015
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Wilfried Blume-Beyerle:
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mich gebeten, Ihre im Betreff genannte Anfrage zu beantworten. Sie fragen an, ob die türkische Partei „AK Parti“ im Zusammenhang mit der aktuell stattgefundenen Wahl in der Türkei Wohnanschriften von türkischen Münchner Bürgerinnen und Bürger durch das Kreisverwaltungsreferat (KVR) erhalten hat.
Frage 1:
Kann es sein, dass Anschriften von in München gemeldeten türkischen Bürgerinnen und Bürgern vom KVR weitergegeben wurden?
Antwort:
Auskünfte aus dem Melderegister gem. § 50 in Verbindung mit § 44 Abs.1 Satz 1 BMG können nur in Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmun-
gen auf staatlicher und kommunaler Ebene in Deutschland erteilt werden. Ein Antrag auf Auskunft aus dem Melderegister über Wohnanschriften von türkischen Wahlberechtigten wurde von der türkischen Partei „AK Parti“ nicht gestellt. Vom KVR bzw. Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern wurden solche Auskünfte auch nicht erteilt.
Auskünfte und Informationen über Daten von türkischen Wahlberechtigten werden für Wahlen in der Türkei von der türkischen Wahlkommission erteilt (Yüksek Seciu Kurulu, YSK).
Frage 2:
Kann es sein, dass diese Daten entgegen datenschutzrechtlicher Bestim- mungen „unter der Hand“ von MitarbeiterInnen des KVR weitergeleitet wurden?
Antwort:
Nein, siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 3:
Kann durch eine entsprechende Durchsicht der EDV-Protokolle festgestellt werden, ob und wenn ja, durch wen eine entsprechende Datenabfrage ver- anlasst wurde?Antwort:
Alle Anträge von und Auskünfte an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen werden dokumentiert. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 1 und 2.
Frage 4:
Kann durch eine solche Durchsicht zumindest plausibel dargelegt werden, dass es im KVR keine derartigen Anfragen gab, bzw. keine solchen Daten auf andere Weise in die Hände einer unbefugten Agentur oder ähnliche Einrichtung gekommen sind?
Antwort:
Siehe Antworten zu Frage 1, 2 und 3.