Städtische Zuschüsse zum Streetlife Festival München Corso Leopold
Anfrage Stadtrat Thomas Schmid (CSU-Fraktion) vom 25.7.2016
Antwort Stephanie Jacobs, Referentin für Gesundheit und Umwelt:
Ihrer Anfrage liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
„Das Streetlife Festival München Corso Leopold ist eine wichtige Großver- anstaltung in München die heuer von 200.000 Menschen besucht wurde. Die Landeshauptstadt München bewirbt diese Veranstaltung auf Ihrer Homepage und unterstützt sie auch finanziell.
Eine möglichst hohe Transparenz unterstützt die zukünftigen Veranstaltun- gen positiv“.
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet.
Zunächst bedanke ich mich für die Fristverlängerung und beantworte die darin aufgeworfenen Fragen unter Berücksichtigung der Stellungnahmen des Kulturreferates und des Kreisverwaltungsreferates wie folgt:
Frage 1:
Mit welchen Mitteln und in welcher Höhe wird die Veranstaltung von städ- tischer Seite unterstützt?
Antwort Referat für Gesundheit und Umwelt und Kulturreferat:
Das Streetlife Festival und der Corso Leopold finden (zeitgleich) an zwei Wochenenden im Jahr statt. Die Genehmigung der Veranstaltungen beruht auf einem Beschluss des gemeinsamen Kreisverwaltungs- und Umwel-
tausschusses vom 18.2.2003.
Das Referat für Gesundheit und Umwelt ist Mitveranstalter für das Streetlife Festival (vorher „Car-Free-Day“), aber fördert das Streetlife Festival nicht finanziell.
Das Kulturreferat fördert das Kulturprogramm der beiden stattfindenden Corsos Leopold Veranstaltungen (Juni und September) mit einem Höchstbetrag von zusammen 5.000 Euro (Defizitausgleich) im Jahr 2016.Frage 2:
Welche nicht-monetären Leistungen werden zudem erbracht?
Antwort Kulturreferat:
Der Betrieb Veranstaltungstechnik des Kulturreferats hat an den Corso Leopold e.V. für die Veranstaltung am 11./12. Juni und 10./11. September 2016 Geräte der Ton- und Bühnentechnik vermietet und dafür die üblichen, vom Stadtrat beschlossenen Entgelte berechnet.
Frage 3:
Wie erfolgen die Verwendungsnachweise für eventuelle Zuschüsse und wurden diese nachgewiesen?
Antwort Kulturreferat:
Corso Leopold e.V. ist verpflichtet, die Veranstaltung insbesondere unter Darlegung aller mit der Veranstaltung verbundenen Einnahmen und Ausgaben nach der Veranstaltung bis spätestens zum 14.11.2016 abzurechnen. Alle prüffähigen Unterlagen mit Originalbelegen (mit Unterschrift des Zahlungsempfängers, Überweisungsbelege oder Zahlungsvermerke) müssen auf Nachfrage mit der Gesamtabrechnung vorgelegt werden.
Frage 4:
Finden die Sondernutzungsrichtlinien der Landeshauptstadt München hin- sichtlich der kommerziellen Stände auf der Veranstaltung Anwendung?
Antwort Kreisverwaltungsreferat:
Die jährlich wiederkehrende Veranstaltung Streetlife Festival/Corso Leopold wird auf Basis eines Stadtratsbeschlusses, der eine Ausnahme zu den geltenden Veranstaltungsrichtlinien der Landeshauptstadt München darstellt, genehmigt.
Gesetzliche Grundlagen für die Genehmigung der Veranstaltung sind die Straßenverkehrsordnung (StVO), das Bayerische Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG), die Gewerbeordnung (GewO), die städtische Grünanlagensatzung vom 15.6.2012 sowie das Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG).
Hinsichtlich der Berechnung der Gebühren der kommerziellen Stände findet die Sondernutzungsgebührensatzung der Landeshauptstadt München, insbesondere Anlage I Ziffer 32, Anwendung. Zu den kommerziellen Ständen zählen Stände, die den nach der Gewerbeordnung festgesetzten Märkten im Veranstaltungsbereich zugerechnet werden. Für diese Ständewerden Sondernutzungsgebühren erhoben. Hierzu zählen die Stände des „FairWert Basars“ und „BioErleben“ im Rahmen des Streetlife Festivals sowie die Stände des sog. Kunsthandwerkermarktes im Rahmen des
Corso Leopolds. Für die restlichen Stände im Veranstaltungsbereich werden keine Sondernutzungsgebühren erhoben.
Die Sondernutzungsrichtlinien der Landeshauptstadt München finden keine Anwendung.