Barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen in der Fürstenrieder Straße
Antrag Stadträte Otto Seidl, Johann Stadler und Max Straßer (CSU-Fraktion) vom 30.6.2016
Antwort Bürgermeister Josef Schmid, Leiter des Referats für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrem Antrag fordern Sie, die Haltestellen in der Fürstenrieder Straße barrierefrei und sicher auszubauen und bitten die Stadtwerke und die MVG darum, einen Zeitplan für Verbesserungen der Buslinien zu erstellen.
Da der barrierefreie Ausbau von Bushaltestellen in den operativen Geschäftsbereich der Münchener Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) fällt, erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Die um Stellungnahme gebetene MVG verwies auf den Auftrag aus dem Stadtratsbeschluss „ÖPNV-Offensive IV: Ein- und Ausstieg an Bushaltestellen verbessern“ vom November 2011, nach dem festgelegt wurde, dass alle Bushaltestellen in München durch das Baureferat barrierefrei ausgebaut werden sollen. Derzeit sind die Bushaltestellen in der Fürstenrieder Straße mit dem Passus „Langfristiger Fortbestand der Haltestelle ist unsicher: Grund hierfür kann u.a. der Ersatz der Buslinie durch geplante oder angedachte Tram- bzw. U-Bahnlinien sein“ versehen und somit im Ausbauprogramm nicht berücksichtigt. Grund dafür ist die im Nahverkehrsplan vorgesehene Neubaustrecke Tram Westtangente, ein vorheriger Ausbau wäre verlorener Bauaufwand.
Das Baureferat wies zusätzlich auf den Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 19.2.2014 „Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen“ hin, in dem das Thema auf alle Bushaltestellen in München ausgedehnt wurde. Dabei wurde eine Prioritätenliste beschlossen, die derzeit vom Baureferat umgesetzt wird. In dieser sind aus den genannten Gründen zurzeit keine priorisierten Haltestellen in der Fürstenrieder Straße enthalten.
Das Thema ist jedoch im Zusammenhang mit dem weiteren Verfahren zur Tram-Westtangente mit zu berücksichtigen und abhängig hiervon zu gegebener Zeit evtl. neu zu prüfen.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.