Lückenschluss für die Radroute am linken Isarufer
Antrag Stadträte Fritz Schmude und Andre Wächter (ALFA – Allianz für Fortschritt und Aufbruch) vom 28.6.2016
Antwort Baureferat:
Sie haben am 28.06.2016 Folgendes beantragt:
„Der Stadtrat beschließt:
1. Der Radweg zwischen der Gaststätte „zum Flaucher“ und der Hefner- Alteneck-Straße entlang des Isarufers wird umgehend auf ganzer Länge mit einer Asphaltdecke versehen.
2. Die Beschilderung bleibt dabei, wie sie ist: Es wird nur der Radweg as- phaltiert. Die parallel verlaufenden Fußwege bleiben, wie sie sind.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, da es sich bei der Instandsetzung von Radwegen in Grünanlagen um Maßnahmen im Rahmen des laufenden Unterhalts handelt, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Wir bedanken uns für die gewährte Terminverlängerung.
Zu Ihrem Antrag vom 28.06.2016 teilt das Baureferat aber Folgendes mit:
Bei dem von Ihnen im Antrag bezeichneten Radweg-Abschnitt handelt es sich um einen gemeinsamen Rad- und Fußweg durch eine Grünanlage. Eine Asphaltierung des Rad- und Fußweges halten wir hinsichtlich der Nutzbarkeit für nicht erforderlich. Das Baureferat führt jedoch eine Sanierung der wassergebundenen Wegedecke durch, unter größtmöglicher Schonung der oberflächennahen Wurzeln des angrenzenden Baumbe-
stands. Die Sanierungsarbeiten erfolgen in zwei Abschnitten, wobei der Abschnitt von der Gaststätte „Zum Flaucher“ bis zum Werkkanal noch 2016 ausgeführt wird und der Abschnitt entlang dem Werkkanal, von der Brudermühlstraße bis zur Braunauer Eisenbahnbrücke, 2017 fertiggestellt wird.
Die für die naturschutzrechtliche Bewertung zuständige Untere Naturschutzbehörde beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung teilt hierzu Folgendes mit:„Die antragsgegenständliche Forderung nach einer Asphaltierung des Radweges zwischen der Gaststätte „Zum Flaucher“ und der Hefner-Alteneck-Straße entlang des Isarufers auf ganzer Länge kann nicht unterstützt werden. Es handelt sich um das Gartendenkmal „Flaucher und Anlagen“, welches zur Gänze sich sowohl im Landschaftsschutzgebiet Isar und Auen, als auch im FFH-Gebiet Oberes Isartal befindet. Ferner ist der gesamte Umgriff in der Biotopkartierung verzeichnet. Es handelt sich also um ein natur- und artenschutzfachlich sowie kulturhistorisch äußerst wertvolles Gartendenkmal.
Darüber hinaus ist der beantragte Weg keine Radhauptverkehrsroute, die einen solch gewünschten Ausbau erfordert.
Wir unterstützen die vorgelegte Variante des Baureferates, die lediglich eine Sanierung der Wege als wassergebundene Decke vorsieht.
Selbst für diesen „geringen“ Eingriff muss der Unteren Naturschutzbehörde eine FFH- Verträglichkeitsabschätzung vorgelegt werden, in welcher die Unbedenklichkeit der Sanierung glaubhaft dargelegt wird.“
Wir bitten, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.