(teilweise voraus) Die ursprünglichen Planungen in 2014, an der Nailastraße eine Gemeinschaftsunterkunft für bis zu 200 Flüchtlinge zu bauen, wurden mit dem Stadtratsbeschluss vom 1. Juli 2015 geändert. Zum 1. Januar 2016 sollte demnach an diesem Standort eine Einrichtung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit bis zu 160 Plätzen entstehen.
Die Lärmschutzwand basiert auf einem Schallschutzgutachten und einer gütlichen Einigung vor Gericht. Es handelt sich bei dem gerichtlichen Vergleich um einen Einzelfall aufgrund der besonderen Lage der Unterkunft. Um den Schallschutzvorgaben zu entsprechen, wird die rund vier Meter hohe Wand auf einem Wall errichtet, wodurch sie auf der einen Seite der Unterkunft noch etwas höher wirkt. Das Gelände der Flüchtlingsunterkunft liegt tiefer als die angrenzenden Häuser. Bei der Gestaltung und Nutzung der Lärmschutzwand, die nicht das gesamte Gelände umschließt, sondern nur auf einer Seite errichtet wird, wurde den richterlichen Vorgaben entsprochen, wonach die Wand nicht für Freizeitnutzungen wie Klettern zur Verfügung stehen dürfe. Sie müsse so gestaltet werden, dass sie sich nicht für Ballwurfspiele eignet. Diesen Vorgaben ist beim Bau entsprochen worden.
Die Lärmschutzwand stellt daher einen Kompromiss aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und Vorgaben des Gerichtes dar und ist kein Präzedenzfall für andere Unterkünfte. Im weiteren Verlauf der Baumaßnahmen soll die Lärmschutzwand noch mit Rankpflanzen begrünt und optisch verschönert werden.
Ziel war es, einen verträglichen Kompromiss zu erreichen, der die geplante Unterkunft von Flüchtlingen ermöglicht, gleichzeitig unter schiedliche Interessen befriedet und dem Gericht einen für alle Seiten gangbaren Weg aufzeigt.