Aufwertung des Rudi-Hierl-Platzes im St.-Benno-Viertel
Antrag Stadtrat Otto Seidl (CSU-Fraktion) vom 1.9.2016
Antwort Baureferentin Rosemarie Hingerl:
Sie haben am 1.9.2016 Folgendes beantragt:
„Die Landeshauptstadt München soll zeitnah geeignete Maßnahmen zur Steigerung der Aufenthaltsqualität auf dem Rudi-Hierl-Platz ergreifen. Es sollten zusätzliche Begrünungsmaßnahmen angestrebt und die Verhinderung ordnungswidrigen Befahrens durch Pkw und Lkw unterbunden werden.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit des Unterhaltes i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 1.9.2016 teilen wir Ihnen aber Folgendes mit:
Die Möglichkeiten einer Aufwertung des Platzes haben wir vor Ort auf Ihre Initiative hin am 8.6.2016 mit Ihnen, dem Bezirksausschussvorsitzenden der Maxvorstadt, Herrn Krimpmann und Herrn Selikovsky als Vorsitzender des Unterausschusses Verkehr und öffentlicher Raum, erörtert. Dabei wurden die wesentlichen Ziele und mögliche Maßnahmen diskutiert. Im Anschluss an den Ortstermin erfolgte durch das Baureferat eine Machbarkeitsprüfung. Das Ergebnis dieser Prüfung wurde dem Bezirksausschuss Maxvorstadt als Antwort auf seinen Antrag „Aufwertung des Rudi-Hierl-Platzes“ (BA-Antrags-Nr. 14-20/B 02623 vom 12.7.2016) der im Wesentlichen auch Ihrem Antragsinhalt entspricht, wie folgt bekannt gegeben:
- Mehr Blumen und Grün in Pflanzkübeln/zusätzliche Begrünungsmaßnahmen
Als Ergebnis des Ortstermins schlägt das Baureferat (Gartenbau) die Aufstellung von mobilen Pflanzgefäßen mit einer Schmuckbepflanzung vor (zum Beispiel wie am Hohenzollernplatz). Die Standortwahl wird in Abhängigkeit von den Anlieferungsmöglichkeiten, den technischen Einbauten, den Wegebeziehungen und der Ausrichtung der Bänke erfolgen. Angedacht sind zwei Gruppen zu je drei Pflanzgefäßen. Da derzeit alle Pflanzgefäße des Gartenbaus „im Einsatz sind“, ist eine Ausschreibung der Lieferleistung erforderlich. Es ist vorgesehen, dass die Begrünungsmaßnahme mit Beginn der neuen Pflanzsaison im April/Mai 2017 umgesetzt wird.
- Verhinderung des ordnungswidrigen Befahrens beziehungsweise Parkens
Nördlich und östlich wird die Platzfläche von einer Fußgängerzone eingerahmt. Diese ist als solche beschildert und zur Kreuzung Rottmannstraße/ Schleißheimer Straße mit einem Kreisbogen aus Pollern abgegrenzt. Durch unberechtigte Herausnahme einzelner Poller entstehen Lücken, die von Fahrzeugen zur ordnungswidrigen Einfahrt genutzt werden. Das Baureferat (Tiefbau) wird den Abstand der Poller auf das Mindestmaß von 1,60 Meter verringern und dabei die fehlenden Poller ersetzen. Die zuständige Polizeiinspektion erhält einen Abdruck dieses Schreibens, mit der Bitte, verstärkt gegen das unberechtigte Parken vorzugehen.
Wir bitten, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.