Neues Wohnquartier Campus Süd/Hochhaus an der Baierbrunner Straße – vernünftiges Verkehrskonzept auch schon während der Bau- phase
Antrag Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl, Mario Schmidbauer und Ursula Sabathil (damals Fraktion Bürgerliche Mitte – Bayernpartei/Freie Wähler) vom 10.8.2016
Antwort Referat für Stadtplanung und Bauordnung:
Die Stadtratsfraktion Bürgerliche Mitte – Bayernpartei/Freie Wähler hat am 10.8.2016 den Antrag Nr. 14-20/A 02392 gestellt.
Danach soll dem Stadtrat ein tragfähiges Verkehrskonzept für das neu entstehende Wohnquartier auf dem ehemaligen Siemensgelände, sowie der bereits vorhandenen Wohnbebauung in dem Bereich Siemensallee, Baierbrunner Straße, Hofmannstraße und Gmunder Straße bis zur Boschetsrieder Straße vorgelegt werden. Dieses solle bereits eine Lösung für die Abwicklung des Verkehrs während der Bauphase des Wohnquartiers Campus Süd/Hochhaus an der Baierbrunner Straße enthalten.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlauben wir uns, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Zu Ihrem Antrag vom 10.08.2016 teilt Ihnen das Referat für Stadtplanung und Bauordnung mit, dass, entsprechend der Intention Ihres Antrags, folgendes Vorgehen geplant ist:
Für den Bereich Gesamtkonzept Campus Süd und Hochhaus an der Baierbrunner Straße 54 werden gemäß den Beschlüssen des Stadtrates vom 22.10.2014 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 01239) und 16.12.2015 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 04605) die Bebauungspläne mit Grünordnung Nrn. 1930c und 1930d aufgestellt. Ziel der Planungen ist die Entwicklung von Wohngebieten für insgesamt ca. 1.400 Wohneinheiten. Zur Erarbeitung einer Planungsgrundlage wurden vorab im Zeitraum 2014/2015 konkurrierende Verfahren durchgeführt.
Bereits im Rahmen der Vorplanung für die formellen Bebauungsplanverfahren wurde ein Verkehrsgutachten erarbeitet, das eine langfristig verträgliche Erschließung der künftigen Wohngebiete sicherstellt. Die wesentlichen Ergebnisse wurden im Rahmen der o.g. Beschlüsse dargelegt.Die vorliegende Untersuchung wird mit den weiteren Planungsschritten der im Frühjahr 2016 begonnenen Bebauungsplanverfahren Nrn. 1930c und 1930d kontinuierlich fortgeschrieben und der Entwicklung des Quartiers zu Grunde gelegt.
Bei einer Maßnahme dieser Größenordnung (zum Beispiel im Vergleich mit der Entwicklung des Stadtteils Freiham) sind die zu erwartenden Baustellenverkehre nicht Teil der verkehrlichen Untersuchung für das Bebauungsplanverfahren. Unter der Zuständigkeit des Kreisverwaltungsreferats wird erst zu einem späteren Zeitpunkt, an dem die konkreten Angaben und Anforderungen wie zum Beispiel die Größe, Reihenfolge und Zeitdauer der einzelnen Realisierungsabschnitte vorliegen, die verkehrliche Abwicklung der Baumaßnahmen abgestimmt.
Es kann aber schon jetzt davon ausgegangen werden, dass das Kreisverwaltungsreferat auf die Leistungsfähigkeit der Straßen vor Ort und eine möglichst geringe Belastung für die bestehenden Nachbarschaften Rücksicht nehmen wird.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen, die mit dem Kreisverwaltungsreferat abgestimmt sind, wird gebeten.
Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.