Ausreichend bezahlbare Wohnungen zu schaffen und zu sichern, ist die zentrale Herausforderung der Münchner Stadtentwicklungspolitik. Ein eminent wichtiger Beitrag dazu ist das wohnungspolitische Handlungsprogramm „Wohnen in München“, mit dem die Zielvorgaben und Förderprogramme der Münchner Wohnungspolitik weiterentwickelt werden. Seit mehr als 25 Jahren wird dieses wohnungspolitische Handlungsprogramm im regelmäßigen Turnus fortgeschrieben. Das neue Programm „Wohnen in München VI“ (2017 – 2021) wurde in der gestrigen Sitzung der Vollversammlung des Stadtrats beschlossen.
„Wohnen in München VI“ setzt Ziele für den Neubau von geförderten Mietwohnungen für bestimmte Zielgruppen innerhalb festgelegter Einkommensgrenzen. Aufgrund der besonderen Situation auf dem Wohnungsmarkt unterstützt die Stadt Wohnungssuchende mit geringem Einkommen mit dem Konzeptionellen Mietwohnungsbau (KMB), aber auch mit dem Bau von preisgedämpften, freifinanzierten Mietwohnungen für Haushalte, deren Einkommen oberhalb der Einkommensgrenzen der Wohnraumförderprogramme liegen. Staatliche und städtische Förderprogramme sowie der KMB tragen zur sogenannten „Münchner Mischung“ bei, das heißt zu einem vielfältigen Wohnungsangebot für breite Einkommensgruppen. Darüber hinaus liegt der Fokus auf der Entwicklung von Förderkonzepten im Bestand zur Sicherung von Belegungsrechten sowie zur Aktivierung von Flächenpotenzialen im Bestand.
Das neue wohnungspolitische Handlungsprogramm „Wohnen in München VI“ (2017-2021) zielt auf folgende Schwerpunkte:
1. Erhöhung der Einkommensgrenzen im München Modell, damit weiterhin 50 bis 60 Prozent der Münchner Haushalte förderfähig bleiben
2. Gezielte Förderung zielgruppenspezifischer Wohnprojekte für den Erhalt der Münchner Mischung.
3. Erhöhung der Zielzahl für die Baurechtschaffung auf 4.500 Wohneinheiten pro Jahr. Zusammen mit der Bautätigkeit in Bestandsgebieten nach § 34 BauGB sollen so mittelfristig insgesamt 8.500 Wohnungen pro Jahr fertiggestellt werden.
4. Kontinuierliche Umsetzung der Strategien zur Langfristigen Siedlungsentwicklung (LaSie): Bis 2030 sollen möglichst viele Flächen für den Wohnungsbau mit den Instrumenten Nachverdichtung, Umstrukturierung und Neuentwicklung aktiviert werden.
5. Der Konzeptionelle Mietwohnungsbau (KMB) wird dauerhaft eingeführt und soll eine noch stärkere Zielgruppenorientierung aufweisen.
6. Konzeptausschreibungen bei der Vergabe städtischer Grundstücke sollen weiterentwickelt werden. Die Vergabe von KMB-Flächen erfolgt im Erbbaurecht und dient damit der langfristigen Sicherung städtischer Flächen.
7. Erhöhung der Zielzahl im geförderten und preisgedämpften (KMB) Wohnungsbau von vormals 1.800 Wohneinheiten ) „Wohnen in Mün-
chen V“) auf nun 2.000 Wohneinheiten pro Jahr. Der Fokus der kommunalen Förderung liegt ausschließlich auf dem Mietwohnungsbau für die unteren und mittleren Einkommensgruppen.
8. Die städtischen Programme im geförderten Wohnungsbau werden vereinfacht: Zukünftig gibt es nur noch den Münchner Wohnungsbau und das München Modell.
9. Neue Förderbausteine im geförderten Wohnungsbau sollen mehr Kostentransparenz schaffen: Ist die Wirtschaftlichkeit von Projekten im geförderten Wohnungsbau zum Beispiel für Lärmschutzmaßnahmen oder Dachgärten gefährdet, können hierfür gesonderte Förderungen aktiviert werden.
10. Energetische Standards der Stadt im Neubau werden beibehalten. Diese liegen oberhalb der gesetzlichen Standards.
11. Ausbau der energetischen Bestandssanierung. Für den Erhalt bezahlbaren Wohnraums (inklusive bezahlbarer Heizkosten) und die Erreichung der Münchner Klimaschutzziele kommt der Sanierung des Wohnungsbestands eine entscheidende Rolle zu.
12. Volle Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten zur Bestandssicherung. Dazu gehören der Erlass von Erhaltungssatzungen, die Umsetzung und Kontrolle der Zweckentfremdungssatzung und der Mietspiegel.