Eltern behalten die Entscheidungsmacht im Kinderhaus an der
Spervogelstraße
Antrag Stadträtin Jutta Koller (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/Rosa Liste) vom 19.3.2015
Antwort Referat für Bildung und Sport:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei den von Ihnen mittels Antrag vorgebrachten Anregungen handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, die für die Stadt München keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch keine erhebliche Verpflichtung erwarten lässt. Daher obliegt deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt. Für die zeitliche Verzögerung meiner Antwort bitte ich um Entschuldigung.
In Ihrem Antrag baten Sie darum, mit dem Kinderhaus an der Spervogelstraße einen Vertrag auszuhandeln, der sicherstellt, dass die Einrichtung auch nach der Generalinstandsetzung zu den gewohnten pädagogischen Grundbedingungen weiter arbeiten kann. Dabei ist vor allem auch darauf zu achten, dass die Eltern weiterhin eigenständig über die Einstellung von Personal und die Aufnahme von Kindern entscheiden können.
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Der Stadtrat hat vorberatend in der gemeinsamen Sitzung des Bildungsausschusses und des Kinder- und Jugendhilfeausschusses am 27.10.2015 sowie beschließend in der Vollversammlung am 19.11.2015 für das Kinderhaus an der Spervogelstraße eine Einzelfallentscheidung getroffen:
Es wurde festgelegt, dass dem Träger „Kinderhaus an der Spervogelstraße e.V.“ die Räume zum Betrieb einer Kindertageseinrichtung im Rahmen eines Mietvertrags und nicht im Rahmen eines Trägerschaftsvertrags anzubieten sind. Die Finanzierung der Einrichtung erfolgt über das EKI-Fördermodell. Ein Mietvertrag wird durch das Kommunalreferat abgeschlossen. Die Immobilienverwaltung erfolgt durch das Zentrale Immobilienmanagement des Referats für Bildung und Sport.
Ich hoffe, die vorstehenden Ausführungen zeigen, dass der Träger „Kinderhaus an der Spervogelstraße e.V.“ dadurch die Möglichkeit hat, die Einrichtung nach Abschluss der Baumaßnahmen als Eltern-Kind-Initiativenach den bekannten Bedingungen des EKI-Fördermodells weiter zu führen. Gleichzeitig gehe ich davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.