Oft fällt im Rahmen der Mietberatung der Satz: „Es gibt jetzt ja ein neues Gesetz; demnach müssen überhaupt keine Schönheitsrenovierungsarbeiten mehr durchgeführt werden.“ Aber so einfach ist es nicht. Am Montag, 28. November, geht die Rechtsanwältin Gisela Weber bei einem Informationsabend des Mietervereins München ab 18 Uhr im Bauzentrum München, Willy-Brandt-Allee 10, unter anderem den Fragen nach, was Schönheitsrenovierungsklauseln sind, welche Klauseln heute wirksam sind und ob es eine Rolle spielt, wenn die Wohnung dem Mieter unrenoviert übergeben wurde. Der Eintritt ist frei.
Nähere Informationen unter www.muenchen.de/bauzentrum, per E-Mail an bauzentrum.rgu@muenchen.de und telefonisch unter 54 63 66 – 0.