Kostspielige Volljährigkeit unbegleiteter minderjähriger „Flüchtlinge“ – welche Kosten kommen auf München zu?
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 27.9.2016
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
In Ihrer Anfrage vom 27.9.2016 führen Sie Folgendes aus:
„Auf einen besonders kostspieligen Folgeeffekt der auch von der bayerischen Landeshauptstadt unverändert praktizierten ‚Willkommenskultur‘ machte jetzt die ‚Süddeutsche Zeitung‘ aufmerksam. Mit Blick auf die durch die Betreuung sogenannter ‚unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge‘ entstehenden Kosten referiert das Blatt: ‚(...) für die Jugendlichen zahlt noch der Freistaat. Wenn sie aber volljährig werden und weiterhin Hilfe brauchen, müssen die Bezirke für die Kosten aufkommen. (...) (Die Bezirke] müssen ihren Landkreisen und kreisfreien Städten die Kosten für alle jungen Flüchtlinge in den Heimen erstatten, bekommen vom Freistaat ihrerseits aber nur das Geld für die Minderjährigen. Allein in Oberbayern macht die Differenz im laufenden Jahr 67 Millionen Euro aus. Für 2017 rechnet (Oberbayerns Bezirkstagspräsident) Mederer schon mit 176 Millionen, die sich der Bezirk mangels anderer Finanzquellen per Umlage von den Landkreisen holen muss. Die wiederum dürften den Schwarzen Peter ebenfalls nach unten an die Gemeinden weiterreichen, die ohnehin unter den finanziellen und organisatorischen Zumutungen des Flüchtlingszuzugs ächzen. (...) Die Stadt München gab zuletzt an, dass auf Dauer mehr als drei Viertel der jungen Menschen auch als Volljährige betreut werden müssten, die Landkreise gehen im Schnitt von eine Bleibe- quote von 50 Prozent aus.‘ (Quelle: www.sueddeutsche.de/bayern/fluechtlingegeburtstag-ohne-geldgeschenke-1.3178153; zul. aufgerufen: 27.9.2016, 2.10 Uhr; KR).
Hintergrund des Dilemmas ist der Umstand, dass nach geltender Regelung für die Betreuung von minderjährigen ‚Flüchtlingen‘ der Freistaat aufkommt, mit Erreichen der Volljährigkeit aber die Kommunen zuständig sind. Die Möglichkeit, Mittel der Jugendhilfe in Anspruch zu nehmen, besteht bis zum Alter von 21 Jahren. – Da viele vorgebliche ‚Jugendliche‘ ohne Passdokumente nach Deutschland eingereist sind, wurde ihr Geburtsdatum aus Praktikabilitätsgründen behördenseitig auf den 1. Januar festgesetzt, weshalb die zum 1. Januar 2017 volljährig werdenden ‚Jugendlichen‘ bereits auf die laufenden Haushaltsplanungen der Kommunen durchschlagen. – Es stellen sich Fragen zur Situation in München.“Zu Ihrer Anfrage vom 27.9.2016 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Wie viele in der LHM untergebrachte und betreute jugendliche „Flüchtlinge“ werden nach Kenntnis der Stadt – aktuelle Unterbringungszahlen zugrundegelegt – voraussichtlich zum 1. Januar 2017 volljährig?
Antwort:
Von den in München untergebrachten unbegleiteten Minderjährigen werden zum 1.1.2017 132 Personen volljährig werden.
Frage 2:
Inwieweit ist die in der SZ wiedergegebene Prognose der LHM belastbar, dass „auf Dauer mehr als drei Viertel der jungen Menschen auch als Volljährige betreut werden müssten“? Wie viele wären das, den aktuellen Stand zugrundegelegt, in Zahlen?
Antwort:
Nach § 41 Abs. 1 SGB VIII soll jungen Volljährigen Hilfe für Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenständigen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die individuelle Situation dies erforderlich macht. Es besteht also in der Regel ein Rechtsanspruch auf Hilfe, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Prüfung der Voraussetzungen für Hilfebedarf sowie die Ermittlung der geeigneten Hilfe sind Gegenstand einer pädagogischen Einzelfallprüfung. Eine generalisierte Aussage über das Ergebnis dieser Einzelfallprüfungen kann deshalb nicht getroffen werden.
Frage 3:
Unter der Voraussetzung, dass für einen größeren Anteil der dann Volljährigen auch weiterhin erstattungsfähige Leistungen der Jugendhilfe (bis zum 21. Lebensjahr) in Anspruch genommen werden: mit welcher Summe (überschlägig) an von der LHM zu tragenden Betreuungskosten wird nach Einschätzung der LHM allein die dann erreichte Volljährigkeit von in München untergebrachten und betreuten „Flüchtlingen“ zum 1. Januar 2017 zu Buche schlagen?
Antwort:
Hierzu kann keine Summe angegeben werden (siehe Antwort 2).