Neuauflage einer Farce: „Bleiberecht für alle“ am Sendlinger Tor
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 14.9.2016
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
In Ihrer Anfrage vom 14.9.2016 führen Sie Folgendes aus:
„Zum zweiten Mal seit November 2014 demonstrieren derzeit rund 50 vorgebliche ‚Flüchtlinge‘ am Sendlinger Tor für ‚Bleiberecht für alle‘. Erneut fordern die Demonstranten auch diesmal das Gespräch mit Politikern und drohen an, in den Hungerstreik zu treten, wenn ihre Forderungen nicht erfüllt würden. Sogar die ‚Süddeutsche Zeitung‘ räumt ein: ‚Viele der jungen Männer, die jetzt am Sendlinger Tor protestieren, waren bereits beim Hungerstreik vor zwei Jahren dabei‘ (nach: http://www.sueddeutsche.de/muenchen/fuer-bleiberecht-fluechtlinge-protestieren-wieder-amsendlinger-tor-1.3153702; zul. aufgerufen: 13.9.2016, 14.20 Uhr; KR). Vom Kreisverwaltungsreferat wurde die Demonstration inzwischen als ‚Dauerversammlung‘ bis zum 24.9. genehmigt. – Es stellen sich Fragen.“
Zu Ihrer Anfrage vom 14.9.2016 nimmt das Kreisverwaltungsreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Die Vermutung ist naheliegend, dass es sich bei den meisten der demons- trierenden „Flüchtlinge“ um Asylbewerber handelt, die sich mit ihrer Aktion einer Verletzung ihrer gesetzlichen Residenzpflicht (BAMF) bzw. einer Ortsabwesenheit (Jobcenter) schuldig machen. Inwieweit finden entsprechende Überprüfungen der am Sendlinger Tor demonstrierenden „Flüchtlinge“ statt? Durch wen? Polizei? KVR? Regierung von Oberbayern?
Antwort:
Grundsätzlich bietet das Versammlungsrecht keine rechtlichen Grundlagen für Identitätskontrollen. Die Polizei kann im Rahmen ihrer Befugnisse Identitätsfeststellungen unter anderem zur Gefahrenabwehr vornehmen. Anzeichen für eine aus der Versammlung entstehende Gefahr sind derzeit nicht ersichtlich.
Frage 2:
Da laut Medienberichten viele der jetzt am Sendlinger Tor Demonstrierenden bereits 2014 dabei waren, sind damals anhängige Asylverfahren längst abgeschlossen – der Großteil mutmaßlich in abschlägigem Sinne. Warum sind die in diesen Fällen ausreisepflichtig abgelehnten Asylbewerber noch in Deutschland?
Antwort:
Die Ausländerbehörde München kann hierzu keine Aussage treffen. Bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Versammlung aus dem Jahr 2014 handelte es sich – soweit bekannt – um keine Personen, die im Stadtgebiet München gemeldet waren.
Frage 3:
Wer stellte beim KVR den Antrag auf Genehmigung der derzeitigen „Dau- erversammlung“ bzw. wer ist Veranstalter?
Antwort:
Angemeldet und veranstaltet wurde die Dauerversammlung durch die Vereinigung „Refugee Struggle for Freedom“.