Ab 1. Januar nächsten Jahres gelten in der Stadt München neue Sportförderrichtlinien. Neu sind Fördermöglichkeiten für Maßnahmen in den Bereichen der Inklusion, der Integration und des Trendsports. Durch diese völlig neuen Zuwendungsmöglichkeiten wird das Engagement der Sportvereine in diesen Bereichen honoriert. Die Neufassung hat der Sportausschuss in seiner gestrigen Sitzung beschlossen – vorbehaltlich der Bestätigung durch die Vollversammlung des Stadtrats.
Stadtschulrätin Beatrix Zurek: „Mit den neu gefassten Sportförderrichtlinien geht die Landeshauptstadt München ihren Weg zu einer zielgerichteten und zukunftsorientierten Förderung des Sports konsequent weiter. Unser Ziel war außerdem, das Verfahren für die Vereine einfacher und transparenter zu gestalten.“
In weiteren Bereichen wurde der Förderumfang nachhaltig ausgeweitet, zum Beispiel durch die Übernahme von Erschließungskosten bei Grundstücken, die im Erbbaurecht vergeben sind und bei der Gewährung eines zinsfreien Darlehens für Großinstandsetzungen.
Daneben sind alle bewährten Mittel und Wege der bisherigen Förderung erhalten geblieben. Dies reicht von der Sportbetriebspauschale für das Alltagsgeschäft der Vereine über die Unterhaltszuschüsse für den Betrieb von Sportanlagen und die Förderung von Baumaßnahmen bis hin zur Unterstützung von Sportveranstaltungen.
Ein neues Faktorensystem für die Unterhaltszuschüsse erhöht die Transparenz, klar definierte Bewertungskriterien in der Projektförderung gestalten die Mittelverteilung noch gerechter. Der administrative Aufwand für die Vereine vermindert sich, weil nicht mehr in jedem Fall ein Verwendungsnachweis verlangt wird.
Insgesamt ist im städtischen Haushalt für die Förderung von Sportvereinen ein Betrag von 11,7 Millionen Euro pro Jahr enthalten.