Freianlagen der Münchner Freibäder ganzjährig nutzbar machen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Cetin Oraner und Brigitte Wolf (Die Linke) vom 29.7.2016
Antwort Bürgermeister Josef Schmid, Leiter des Referats für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrem o. g. Antrag forderten Sie die Stadt auf, in Abstimmung mit der Stadtwerke München GmbH (SWM) ein Konzept zu erarbeiten, um die Freiflächen der Münchner Freibäder ab 2017 auch außerhalb der Badesaison für die Bevölkerung ganzjährig nutzbar zu machen und so zusätzlichen Erholungsraum zu schaffen.
Nach §60 Abs.9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Die Frage der Nutzung der Freiflächen der Münchner Freibäder fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in den operativen Geschäftsbereich der SWM. Ich erlaube mir daher, Ihr Einverständnis vorausgesetzt, Ihren Antrag anstelle einer Stadtratsvorlage als Brief zu beantworten.
Ich habe hierzu die SWM um Prüfung und Stellungnahme gebeten und kann Ihnen auf dieser Basis Folgendes mitteilen:
Eine generelle Öffnung der Grünflächen und Spielplätze in den Münchner Freibädern außerhalb der Freibadsaison hält die SWM aus folgenden Gründen für kritisch:
- Verkehrssicherungspflicht:
Die Absperrung der Schwimmbecken ist aufwändig, selbst wenn die Absperrung provisorisch über Bauzäune erfolgt. Ein Sicherheitsrisiko bleibt – mobile Absperrungen sind kein unüberwindliches Hindernis. Da die Schwimmbecken in den Wintermonaten in der Regel mit Wasser befüllt sind, besteht Gefahr für Leib und Leben, falls jemand freiwillig oder unfreiwillig ins Schwimmbecken fällt. Eine Überwachung des Geländes durch Personal der SWM oder einen Sicherheitsdienst wäre mit hohen Kosten verbunden.
- Vandalismus:
Eine unbeaufsichtigte Öffnung der Münchner Freibäder in den Wintermonaten birgt das Risiko von Vandalismus-Schäden an den betrieblich genutzten Einrichtungen (Technikgebäude, Umkleiden, Kasse, Büro etc.).
- Winterdienst, Spazierwege:
Auf den Liegewiesen selbst sind keine Spazierwege angelegt. Die in den Freibädern angelegten Wege zu den Becken werden im Winter nicht geräumt und gestreut. Auch hier besteht ein Unfallrisiko.
Die Münchner Bäder tragen als Betreiber die Verkehrssicherungspflicht. Eine Öffnung der Freibäder in den Wintermonaten birgt die oben dargestellten Risiken und führt darüber hinaus zu praktischen Problemen. Es wäre zum Beispiel notwendig, einen Schließdienst zu organisieren, um die Freibäder in den Abend- und Nachtstunden zu sichern.
Die Münchner Freibäder liegen mit Ausnahme des Prinzregentenstadions im unmittelbaren Umfeld öffentlicher Grünflächen mit Spielflächen für Kinder und Jugendliche: Die beiden Freibäder Schyrenbad und Maria Einsiedel liegen direkt an der Isar, das Bad Georgenschwaige grenzt an den Luitpoldpark, das Michaelibad an den Ostpark. Das Ungererbad liegt in der Nähe des Englischen Gartens, das Westbad befindet sich in einer Stadtrandlage mit daran angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen und das Dantebad liegt in der Nähe des Olympiaparks. Das Prinzregentenstadion wird mit dem Eislauf in den Wintermonaten ohnehin sportlich genutzt.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der Aufwand, die Kosten und Risiken, die mit einer Nutzung der Grünflächen der Münchner Freibäder auch außerhalb der Badesaison verbunden sind, in keinem Verhältnis zu einer in jedem Falle nur sehr eingeschränkten Nutzungsmöglichkeit der Flächen im Winter stehen.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.