Die Schaffung einer gynäkologischen Untersuchungsmöglichkeit für mobilitätseingeschränkte Frauen in München und die Unterstützung der Einführung eines Patientenentschädigungs- und Härtefallfonds waren zentrale Themen der jüngsten Vorstandssitzung des Gesundheitsbeirats der Landeshauptstadt München, der am Mittwoch unter dem Vorsitz der Münchner Gesundheitsreferentin Stephanie Jacobs im Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) tagte.
- Der Gesundheitsbeirat befürwortet die Einrichtung einer ambulanten gynäkologischen Untersuchungsmöglichkeit für mobilitätseingeschränkte Frauen in München. Das RGU will die finanzielle Förderung einer solchen Einrichtung ausloten. „Wir wollen mit der Einrichtung einer ambulanten gynäkologischen Untersuchungsmöglichkeit für mobilitätseingeschränkte Frauen im Interesse von rund 4.000 Münchner Betroffenen eine offensichtliche Versorgungslücke schließen. Unser Ziel ist, dass in München dauerhaft eine gynäkologische Ambulanz für mobilitätseingeschränkte Frauen betrieben werden kann“, sagt Jacobs.
Der Gesundheitsbeirat bittet die Städtischen Kliniken München (StKM) zu prüfen, ob Räumlichkeiten im notwendigen Umfang zur Verfügung gestellt werden können. Die Kassenärztliche Vereinigung Bayern soll prüfen, wie der Betrieb einer solchen Einrichtung personell sichergestellt werden kann.
- Der Gesundheitsbeirat befürwortet außerdem die Schaffung eines Patientenentschädigungs- und Härtefallfonds und unterstützt die Bundesratsinitiative des Freistaates Bayern, die vom Ministerrat am 8. November beschlossen wurde. „Wenn Patienten unter einem wahrscheinlichen Behandlungsfehler leiden, darf man sie nicht im Regen stehen lassen. Ein solcher Fonds stärkt die Patientenrechte“, sagt Gesundheitsreferentin Jacobs. Patientinnen und Patienten haben es nach einem wahrscheinlichen Behandlungsfehler äußerst schwer, diesen auch nachzuweisen. Zu Arbeitsunfähigkeit sowie gesundheitlichen Beschwerden und gegebenenfalls Einschränkungen kommen juristische Auseinandersetzungen bis hin zu sozialen Härtefällen. In diesen Situationen kann den Betroffenen mit einem Fonds sehr geholfen werden. Mittel aus dem Fonds sollen jenen Patientinnen und Patienten zugute kommen, bei denen im Zusammenhang mit einer medizinischen Behandlung eine erhebliche Gesundheitsverletzung mit daraus folgender nachhaltiger Belastung und Beeinträchtigung der Lebensführung vorliegt.