Entblößter minderjähriger Flüchtling flippt in Tram aus Wie sehen die Hintergründe und Fakten aus?
Anfrage Stadträte Fritz Schmude und Andre Wächter (ALFA – Allianz für Fortschritt und Aufbruch) vom 25.10.2016
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
In Ihrer Anfrage vom 25.10.2016 führen Sie Folgendes aus:
„Laut Pressebericht der Polizei vom 23.10. ereignete sich folgender Vorfall: Ein minderjähriger Flüchtling flippte in der Trambahn aus und entblößte sein Genital.
Dabei soll er auch stark alkoholisiert gewesen sein. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, in wessen Obhut der Flüchtling gewesen ist und warum es zu einer solchen Eskalation unter Al- koholeinfluss kommen konnte.“
Zu Ihrer Anfrage vom 25.10.2016 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Wo ist der Flüchtling untergebracht, wer ist der Träger der Einrichtung und wie ist der Betreuungsschlüssel dort?
Antwort:
In jedem Fall, in dem die Jugendhilfe zuständig ist, werden die jeweiligen Vorfälle professionell aufgegriffen und mit pädagogischen Interventionen beantwortet. In konkreten Fällen von in Obhut genommenen Jugendlichen unterliegt das Stadtjugendamt den strengen datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Kinder- und Jugendhilferechts.
Frage 2:
Der Zwischenfall ereignete sich angeblich um 22.50 Uhr an einem Montag. Gibt es einen Zeitpunkt, bis wann die jugendlichen Flüchtlinge wieder in ihrer Einrichtung sein müssen?
Antwort:
Die Hausregeln einer Jugendhilfeeinrichtung (die Betriebsgenehmigung nach § 45 SGB VIII wird nur ausgestellt, wenn unter anderem Jugendschutzrichtlinien eingehalten werden), richten sich nach dem deutschen Jugendschutzgesetz.
Frage 3:
Welches weitere Vorgehen ist in so einem Fall angezeigt, um eine Wieder- holung zu vermeiden und sind grundsätzliche Abläufe zu überdenken?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.