Drogenkonsumräume für Schwerstabhängige
Antrag Stadtrats-Mitglieder Dr. Wolfgang Heubisch, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer-Rath (Fraktion Freiheitsrechte, Transparenz und Bürgerbeteiligung (FDP – HUT – Piraten)) vom 12.5.2015
Antwort Stephanie Jacobs, Referentin für Gesundheit und Umwelt:
Zunächst möchte ich mich für die von Ihnen gewährte Fristverlängerung bedanken. Der Antrag bezieht sich auf eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung (Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO, § 22 GeschO), die nicht gemäß § 60 Abs. 9 GeschO im Stadtrat zu behandeln ist. Ich erlaube mir daher, Ihren Antrag anstelle einer Stadtratsvorlage als Brief zu beantworten.
Mit dem Antrag wird der Oberbürgermeister gebeten, gegenüber der Landesregierung dafür einzutreten, der LH München die Einrichtung zweier Drogenkonsumräume als Modellversuch zu ermöglichen.
Voraussetzung für den Betrieb von Drogenkonsumräumen ist nach §10a BtMG die Erlaubnis der jeweils zuständigen obersten Landesbehörde. In Bayern wurde keine entsprechende Rechtsverordnung erlassen, weshalb der Betrieb solcher Einrichtungen in München nicht möglich ist. Selbiges gilt für einen möglichen Modellversuch, auch hierfür wäre eine Erlaubnis der obersten Landesbehörde erforderlich.
Bereits 2010 wurde ein Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜ-NEN/RL zu Drogenkonsumräumen im Gesundheitsausschuss behandelt. In der Sitzung vom 21.10.2010 wurde beschlossen, dass sich die LH München auf Bezirks- und Landesebene sowie über den bayerischen Städtetag für den Erlass einer Rechtsverordnung einsetzt, die den Betrieb von Drogenkonsumräumen in Bayern ermöglicht. Auch der Stadtrat in Nürnberg hat 2010 beschlossen, sich ebenso für die Genehmigung von Drogenkonsumräumen einzusetzen.
Auf Initiative der LH München und der Stadt Nürnberg hat sich der Bayerische Städtetag mit der Thematik befasst und die Forderung nach dem Erlass einer Rechtsverordnung unterstützt. Durch den Vorstand des Städtetags wurde der Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg beauftragt, das Anliegen bei der Bayerischen Staatsregierung vorzubringen.
Das RGU wird die weitere Entwicklung verfolgen und dem Stadtrat berichten, sofern sich signifikante Veränderungen ergeben.Ich bitte, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.