Ein Beitrag zu Transparenz und Bürgerbeteiligung: München führt Bürger-Fragestunden ein
Antrag Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 8.1.2016
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Sie haben beantragt:
„Der Stadtrat beschließt: Das Münchner Rathaus führt öffentliche Bür- ger-Fragestunden ein, die mindestens einmal pro Monat stattfinden.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Der Inhalt Ihres Antrages, die Abhaltung einer Bürger-Fragestunde betrifft eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 8.1.2016 teile ich Ihnen aber folgendes mit:
Bereits seit 10.Juli 2014 findet regelmäßig eine Bürgersprechstunde des Oberbürgermeisters statt, in der jeweils 40 Münchnerinnen und Münchner im Großen Sitzungssaal empfangen werden, die ihr Anliegen vortragen (http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtpolitik/Stadtspitze/OB-Buergersprechstunde.html).
Bewährt hat sich dabei, dass alle städtischen Referate mit den Referentinnen oder Referenten bzw. deren Stellvertreterinnen und Stellvertretern anwesend sind. So können Anliegen entweder gleich gelöst werden, oder die Referentinnen bzw. Referenten nehmen diese mit in ihre Referate, um möglichst schnell eine Lösung zu finden.
Die Bürgerberatung des Oberbürgermeisters ist eine weitere niederschwellige Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger, sich mit ihren Anliegen, Beschwerden und Anregungen an den Oberbürgermeister zu wenden. Zudem werden dort die Bürgerinnen und Bürger über Hilfeangebote und Zuständigkeiten beraten.
Des weiteren bieten die regelmäßig stattfindenden Bürgerversammlungen die Möglichkeit zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten. Wiein § 2 Bürger- und Einwohnversammlungssatzung ausgeführt, dienen die Bürgerversammlungen der gegenseitigen Unterrichtung von Bürgerschaft und Verwaltung. In jedem der 25 Stadtbezirke in München findet jedes Jahr eine Bürgerversammlung statt. Empfehlungen, die von der Bürgerversammlung beschlossen werden, sind je nach Zuständigkeit vom Stadtrat bzw. vom Bezirksausschuss zu behandeln.
Es bestehen also umfassende Möglichkeiten des Austausches mit den Bürgerinnen und Bürgern. Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist