Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung hat heute weitere Weichen für den Neubau des Empfangsgebäudes des Münchner Hauptbahnhofes und des Starnberger Flügelbahnhofes gestellt. Vorbehaltlich der Entscheidung der Vollversammlung des Stadtrats stimmte das Gremium dem Abschluss einer Rahmenvereinbarung zwischen der DB Station&Service AG und dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung zu wesentlichen Eckpunkten des Vorhabens zu.
Die Rahmenvereinbarung thematisiert die Wechselbeziehungen und das Genehmigungsregime der Verfahren zum Neubau des Empfangsgebäudes sowie des Starnberger Flügelbahnhofs und der 2. Stammstrecke. Sie enthält Regelungen und Verpflichtungen zur Zusammenarbeit von Stadt und Bahn, zur Aktualisierung von Gutachten zum Einzelhandel, zur Herstellung von Kfz-Stellplätzen sowie zum Bauablauf und zu Bauverpflichtungen. Vereinbart wurde ebenfalls, dass die Gestaltung des Empfangsgebäudes des Hauptbahnhofs und des Starnberger Flügelbahnhofs zukünftig durch ein Beratergremium begleitet wird, das auch die Schnittstellen zu den Vorplätzen und zum öffentlichen Raum betrachtet.
Des Weiteren wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, die Möglichkeiten und Flächen zur Realisierung von Fahrradabstellanlagen weiter zu untersuchen und die notwendigen Verhandlungen mit der DB Station&Service AG zu führen.
In der Machbarkeitsstudie „Fahrradparken im Umfeld Münchner Hauptbahnhof“ von Auer Weber wurden verschiedene Flächen hinsichtlich deren grundsätzlicher Realisierbarkeit geprüft. Diese Untersuchungen sollen nun fortgeführt werden mit dem Ziel, am und um den Hauptbahnhof ein ausreichendes Angebot an Fahrradabstellmöglichkeiten zu schaffen.
Der Aufsichtsrat der DB AG wird sich Mitte Dezember, die Vollversammlung des Münchner Stadtrats am Mittwoch, 14. Dezember, mit der Rahmenvereinbarung befassen. Wird dieser dort ebenfalls zugestimmt, kann sie von Oberbürgermeister Dieter Reiter und der DB AG unterzeichnet werden. Anfang 2017 sollen die Unterlagen zur Planfeststellung des Empfangsgebäudes des Hauptbahnhofs durch die DB Station&Service AG beim zuständigen Eisenbahn-Bundesamt eingereicht werden. Voraussichtlich im Frühjahr 2017 wird der Stadtrat der Landeshauptstadt München mit dem Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Starnberger Flügelbahnhof befasst.