Einführung einer kommunalen Polizei bei der Landeshauptstadt
Antrag Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Richard Progl und Ursula Sabathil (damalige Fraktion Bürgerliche Mitte – Bayernpartei/ Freie Wähler) vom 28.7.2016
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Mit Schreiben vom 28.7.2016 haben Sie folgenden Antrag gestellt, der zuständigkeitshalber an das Kreisverwaltungsreferat weitergegeben wurde:
„Die Landeshauptstadt München entwickelt ein Konzept zur Schaffung einer eigenen, kommunalen Polizei. Das Personal wird gut ausgebildet und geschult und mit ausreichender Sanktionierung-Kompetenz (Identitätsfeststellung, Sicherstellungen, Einsatzfahrten mit Blaulicht, Berechtigung zum Führen von Dienstwaffen) ausgestattet.
Die bisher vorhandenen Ordnungsdienste und Kontrollgremien (z.B. des Kreisverwaltungsreferates) werden in ihren Aufgaben gebündelt und in die neu geschaffene Stadtpolizei integriert. Leitfaden für das Aufgabengebiet der Stadtpolizei ist das Wohlbefinden und das subjektive Sicherheitsgefühl der Münchnerinnen und Münchner.
Die Stadtpolizei dient der Münchner Bevölkerung als kompetenter und präsenter Ansprechpartner in allen Fragen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit.
Das subjektive Sicherheitsgefühl der Münchner Bürgerinnen und Bürger hat sich in den letzten Jahren deutlich verschlechtert. Gleichzeitig ist die Landespolizei zunehmend ausgelastet mit Aufgaben der Gefahrenabwehr, so dass für anderweitige Aufgaben häufig keine Kapazitäten mehr frei sind. So entfallen Maßnahmen wie Kontrollgänge in den Grünanlagen und an der Isar ebenso wie Präsenzstreifen in der Innenstadt und den Wohn- vierteln, die Überwachung der Umweltzone innerhalb des Mittleren Rings findet kaum mehr statt.
Durch die Schaffung einer eigenen kommunalen Polizei könnte die Landespolizei von diesen Aufgaben entlastet werden und sich verstärkt um unmittelbar sicherheitsrelevante Bereiche kümmern. Die Stadtpolizei übernimmt Aufgaben, die nicht der unmittelbaren Gefahrenabwehr, aber dem Wohler- gehen und der Lebensqualität ihrer Bürger dienen. Viele deutsche Städte (z.B. Frankfurt a.M.) haben bereits eine kommunale Polizei und durchweg positive Erfahren damit gemacht.“
Ihr Einvernehmen vorausgesetzt, beantworte ich Ihren Antrag mit diesem Schreiben, da die von Ihnen beantragte Thematik im Kreisverwaltungsausschuss am 14.6.2016 ausführlich behandelt wurde.
Im dazugehörigen Beschluss ist dargestellt, dass die Einführung einer kommunalen Polizei mit Aufhebung des Bayerischen Gemeindepolizeigesetzes im Jahr 2005 rechtlich nicht mehr möglich ist. Ein Vergleich mit anderen bundesdeutschen Städten ist wegen der unterschiedlichen Rechtslage in den einzelnen Bundesländern nicht zielführend. Frankfurt am Main hat zum Beispiel aufgrund des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) ganz andere rechtliche Möglichkeiten, als das Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LstVG) für bayerische Kommunen vorsieht.
Im Kreisverwaltungsausschuss am 14.6.2016 wurde das Kreisverwaltungsreferat beauftragt, in Kooperation mit den betroffenen Referaten und der Polizei ein Feinkonzept zur Errichtung eines KVR-Außendienstes für die beiden Bereiche Ordnungsstörungen im öffentlichen Raum und Störungen im Zusammenhang mit dem Nachtleben zu erstellen und dieses dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. Die Projektgruppe hat bereits unter Einbindung des Polizeipräsidiums München und verschiedener städtischer Referate mit der Erarbeitung des Feinkonzeptes begonnen, welches 2017 dem Stadtrat vorgestellt werden soll.
Weitere Ausführungen hierzu entnehmen Sie bitte dem Beschluss des Kreisverwaltungsausschusses vom 14.6.2016
https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/ris_vorlagen_detail.jsp?risid=4064818
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.