Forschungsprojekt zu surfbaren Flusswellen unterstützen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Verena Dietl, Cumali Naz, Julia Schönfeld-Knor und Birgit Volk (SPD-Fraktion) vom 15.10.2015
Antwort Stephanie Jacobs, Referentin für Gesundheit und Umwelt:
Ihr o.g. Antrag hat die Unterstützung eines Forschungsprojektes der Hochschule München durch die Landeshauptstadt München zum Gegenstand, das auf die Untersuchung stehender Wellen in fließenden Gewässern abzielt.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i.S.v. Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und §22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Zu Ihrem Antrag teilen wir Ihnen aber Folgendes mit:
Die Surfwelle am Floßkanal konnte bereits 2015 in Zusammenarbeit mit der Hochschule München erfolgreich wiederhergestellt werden. In der Saison 2016 konnten das Referat für Gesundheit und Umwelt und das Baureferat die Situation an der Floßlände in Zusammenarbeit mit der Hochschule München weiter optimieren.
Das Baureferat hat darüber hinaus die Hochschule München mit weiteren Untersuchungen an der Floßlände – auch zur weiteren Verbesserung der Situation für die Kanuten – beauftragt.
Daher decken die laufenden Untersuchungen Ihren Antrag insofern bereits ab.
Zu Ihrem Antrag vom 15.10.2015 bezüglich der Schaffung weiterer Wellen in der Isar ist Folgendes festzustellen:
Die Hochschule München hat nach mehreren intensiven Gesprächen mit Baureferat und Referat für Gesundheit und Umwelt einen Projektantrag vorgelegt.
Nach Prüfung des Projektantrags durch das Baureferat ist aus technischer Sicht aber festzustellen, dass dem Forschungsprojekt der Hochschule München entgegen anfänglicher Erwartung aus vergaberechtlicher Sicht kein Alleinstellungsmerkmal zukommt. Die seit geraumer Zeit laufenden Untersuchungen für die Wittelsbacher Schwelle haben gezeigt, dass dieBedingungen an der Isar, insbesondere im Hinblick auf Ober-Unterwasserverhältnisse, Sedimenttransport und damit bewegliche Sohlstrukturen und dreidimensionale Strömungsverhältnisse, sehr komplex sind.
Das bedeutet, dass eine Generierung von Wellen nicht alleine über ein rechnerisches Modell, wie von der Hochschule München vorgesehen, abgebildet werden kann. Wie bei der Wittelsbacher Schwelle ist vielmehr ein physikalisches Großmodell erforderlich, um alle Bedingungen betrachten zu können. Der Projektantrag der Hochschule München sieht allerdings lediglich eine rechnerische Untersuchung vor.
Ihr Antrag, das Flusswellenprojekt der Hochschule München zu unterstützen, ist daher aus vergaberechtlichen Gründen leider nicht möglich. Es wäre vielmehr eine Ausschreibung erforderlich. Zudem ist eine alleinige rechnerische Betrachtung, wie von der Hochschule München vorgesehen, für die Isar nicht die fachlich geeignete Vorgehensweise.
Beim Baureferat werden gegenwärtig die weiteren Stadtratsanträge der SPD-Fraktion zur Prüfung von neuen surfbaren Wellen am Flaucher und an der Marienklause behandelt. Eventuell ergeben sich hieraus neue Perspektiven. Eine Bewerbung auf Ausschreibungen ist der Hochschule München jederzeit möglich.
Wir bitten, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.