Aufzug am U-Bahnhof Michaelibad
Antrag Stadträtinnen Beatrix Burkhardt (CSU-Fraktion) und Eva Caim (damals CSU-Fraktion) vom 20.1.2016
Der Eingang/Ausgang der U-Bahnstation Michaelibad wird behindertengerecht nachgerüstet
Antrag Stadträtin Eva Caim (damals CSU-Fraktion) vom 22.10.2015
Antwort Bürgermeister Josef Schmid, Leiter des Referats für Arbeit und Wirtschaft:
Wir bitten, die verspätete Antwort zu entschuldigen.
Da die von Ihnen angesprochenen Themen in das operative Geschäft der SWM/MVG fallen bzw. aus bautechnischen Gründen nicht realisierbar sind, erlaube ich mir, Ihren Antrag anstelle einer Stadtratsvorlage als Brief zu beantworten.
Mit ihrem Antrag Nr. 14-20/A 01469 bat Frau Stadträtin Caim, die barrierefreie Erreichbarkeit der U-Bahnhaltestelle Michaelibad durch behindertengerechte Nachrüstung der Erschließungsrampe und der Eingangstür zum Sperrengeschoss zu verbessern.
Die in Ihrem Antrag angesprochenen Maßnahmen entsprechen inhaltlich einem Antrag des Bezirksausschusses des 14. Stadtbezirks – Berg am Laim in gleicher Sache, den ich mit Schreiben vom 22.9.2015 beantwortet habe (Anlage 1). Ich erlaube mir daher, hierauf zu verweisen.
Der Behindertenbeirat der LHM teilte in Abstimmung mit dem Behindertenbeauftragten der LHM mit, dass er es sehr begrüße, dass die problematische Situation erkannt worden sei und Maßnahmen angeregt würden (Anlage 2). Die im Antrag dargelegten Überlegungen würden mobilitätseingeschränkten Personen jedoch keine wirkliche Verbesserung bringen. Eine barrierefreie Lösung sei aus Sicht des Behindertenbeirates nur durch den Bau eines Aufzugs zu erreichen.
Der Bau eines weiteren Aufzugs an der U-Bahnhaltestelle Michaelibad wurde im Rahmen des o.g. BA-Antrags bereits geprüft, aber von der MVG abgelehnt, da der U-Bahnhof Michaelibad bereits über eine barrierefreie Erschließung verfügt und die zusätzliche Errichtung eines Aufzuges laut Auskunft der MVG nicht finanzierbar sei. Zudem wurde vom Baureferat festgestellt, dass ein Aufzug am westlichen Ende des U-Bahnsteigs bautechnisch nicht realisierbar ist.Ergänzend forderten Sie mit Frau Stadträtin Burkhardt in Ihrem Antrag Nr. 14-20/A 01719, den U-Bahnhof Michaelibad mit einem Aufzug im Bereich des nordöstlichen Treppenaufgangs (Zugang von der Oberfläche in das östliche Sperrengeschoss und weitere Verbindung über die bestehende Rampe zum Bahnsteig) oder im Bereich des ehemaligen Busbahnhofes Michaelibad nachzurüsten, um Barrierefreiheit nach heutigen Standards herzustellen. Die Finanzmittel hierfür sollen von der Landeshauptstadt München bereitgestellt werden.
Der Behindertenbeirat der LHM verweist in seiner Stellungnahme auf seine obigen Ausführungen und weist ergänzend darauf hin, dass das nahe gelegene Michaelibad besonders gerne von Menschen mit Behinderung besucht wird, für die ein barrierefreier Zugang nach heutigem Standard besonders wichtig sei. Zudem verweist er auf das Ziel der Bayerischen Landesregierung, den ÖPNV bis 2023 barrierefrei zu gestalten.
Das Baureferat teilte mit, dass dem Antrag, einen Aufzug am U-Bahnhof Michaelibad zwischen östlichem Sperrengeschoss und Oberfläche oder im Bereich des ehemaligen Busbahnhofes zu realisieren, nicht entsprochen werden kann (Anlage 3).
Erstgenannter Standort scheidet laut Stellungnahme des Baureferates aus, da ein erforderlicher barrierefreier Umbau der bestehenden Rampe zwischen östlichem Sperrengeschoss und Bahnsteig aus statischen, brandschutztechnischen und plangenehmigungsrechtlichen Gründen weder zulässig noch möglich sei.
Für die Installation eines Aufzuges am ehemaligen Busbahnhof wäre der Bau einer Unterführung unter der Heinrich-Wieland-Straße erforderlich. Aufgrund der komplexen Spartenlage unter der Heinrich-Wieland-Straße (Hochdruck-Hauptwasserleitung, Hochdruck-Gasleitung, Abwasserkanal und weitere Leitungen für Strom, Gas und Wasser) und der damit verbundenen technischen Schwierigkeiten beim Bau der erforderlichen Unterführung erscheint die Realisierbarkeit eines Aufzuges am ehemaligen Busbahnhof eher nicht gegeben.
Die Überprüfung der beiden von Ihnen vorgeschlagenen Standorte am U-Bahnhof Michaelibad hat somit ergeben, dass der Bau eines Aufzuges insbesondere aus (bau-)technischen Gründen nicht möglich ist. Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihre Anträge beantwortet sind und als erledigt gelten dürfen.
Die Anlagen können abgerufen werden unter:
https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/ANTRAG/4315289.pdf