Misshandlungsverdacht bei schwerkranker Patientin im Klinikum Bogenhausen – was muss getan werden, um Wiederholungsfälle zu vermeiden?
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Rathaus Umschau 242 / 2016, veröffentlicht am 20.12.2016
Misshandlungsverdacht bei schwerkranker Patientin im Klinikum Bogenhausen – was muss getan werden, um Wiederholungsfälle zu vermeiden?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Cetin Oraner und Brigitte Wolf (Die Linke) vom 24.11.2016
Antwort Stadtkämmerer Dr. Ernst Wolowicz:
Herr Oberbürgermeister Reiter hat Ihre Anfrage zur Beantwortung der Stadtkämmerei als das für die Städt. Klinikum München GmbH (StKM) zuständige Fachreferat zugeleitet.
In Ihrer Anfrage haben Sie folgenden Sachverhalt zugrunde gelegt: „Laut Bericht der SZ vom 22. November 2016 erlitt im Klinikum Bogenhausen eine 95-jährige Schlaganfallpatientin mehrmals zusätzliche Verletzungen über Nacht. Die Angehörigen konnten sich diese Verletzungen nicht erklären. Als sie nochmals drei frische Verletzungen feststellten, erstatteten sie Anzeige. Informiert von der Klinikleitung wurden sie nicht. Die Ermittler vom Kommissariat 26 (Körperverletzungen) interessieren sich für den Fall. Inzwischen hat die Klinikleitung einen Mitarbeiter vom Dienst freigestellt, die Kriminalpolizei ermittelt.“
Der Geschäftsführung der StKM obliegt die verantwortliche Leitung und Organisation des gesamten Geschäftsbetriebes (vergl. § 16 Abs. 3 Gesellschaftsvertrag StKM).
Die Geschäftsführung der StKM beantwortet die Fragen wie folgt:
Frage 1:
Wie kam die Klinikleitung zu der – laut SZ – Einschätzung, dass die Verlet- zungen beim „Umbetten“ entstanden sind?
Antwort StKM:
Nach Darstellung des Mitarbeiters kann die Verletzung beim Umlagern der Patientin entstanden sein. Wir bedauern diesen Vorfall außerordentlich und verstehen die Betroffenheit der Angehörigen. Der Sachverhalt wird mit Nachdruck aufgeklärt. Den Vorwurf einer vorsätzlichen Misshandlung weisen wir aber entschieden zurück. Auf eine unabhängige behördliche Untersuchung legen wir größten Wert und unterstützen eine lückenlose Aufklärung im Sinne unserer Patienten und Mitarbeiter.
Frage 2:
Wurden diese Verletzungen der Patientin in der Krankenakte dokumentiert? Falls dies nicht geschah, wie lässt sich das erklären?
Antwort StKM:
Die Verletzungen wurden in der Krankenakte dokumentiert.
Frage 3:
Falls die Verletzungen doch dokumentiert wurden, wann hat die Klinikleitung davon erfahren, warum wurden die Angehörigen nicht informiert?
Antwort StKM:
Die Klinikleitung wurde noch am gleichen Tag informiert. Ebenso wurden die Angehörigen zeitnah informiert. Die Klinikleitung hat mit den Angehörigen gesprochen. Dabei haben Klinikleitung sowie behandelnde Ärzte den Angehörigen ihr Bedauern über den Verlauf ausgedrückt und bekräftigt, dass eine angemessene und transparente Aufklärung des Sachverhaltes für die Klinik höchste Priorität hat.
Frage 4:
Wann zog die Klinikleitung aus den Vorgängen Konsequenzen in Bezug auf Pflegepersonal, Dokumentation und Informationsflüssen?
Antwort StKM:
Der Mitarbeiter wurde umgehend bis zur Klärung der Umstände vom Dienst freigestellt. Die Dokumentation und Information verlief regelhaft.
Frage 5:
Wie oft treten solch massive Zusatzverletzungen bei schwerkranken Patienten auf?
Antwort StKM:
Im Einzelfall kann bereits das Entfernen eines Pflasters zu einer Verletzung der Haut führen, wenn ältere multimorbide Patienten eine sogenannte „Pergamenthaut“ haben. Das stellt besondere hohe Anforderungen an die Pflege, denen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchweg gerecht werden. Ob eine unsachgemäße Pflege zur Verletzung der Patientin geführt hat, ist abschließend aufzuklären.
Frage 6:
Gibt es standardisierte Abläufe, falls auf einer Pflegestation gehäuft Zusatzverletzungen festgestellt werden?
Antwort StKM:
Wir legen höchste pflegerische und medizinische Ansprüche im Umgang mit allen unseren Patienten an. Sollte sich der Vorwurf einer unsachgemäßen Pflege bestätigen, zieht das klare arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten nach Pflege- und Expertenstandards. Es werden zudem regelmäßige Schulungen angeboten und Pflegethemen in Teamsitzungen diskutiert.
Frage 7:
Welche Vorgaben gibt es für Pflegekräfte und Ärzte, im Fall von Misshandlungsverdacht aktiv zu werden?
Antwort StKM:
Sollten sich Auffälligkeiten ergeben, sind diese sofort (mündlich und schriftlich) der Klinikleitung mitzuteilen.