Neubebauung am Bahnhof Mittersendling – Pläne liegen aus Archiv
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Rathaus Umschau 242 / 2016, veröffentlicht am 20.12.2016
In der Nähe des S-Bahnhofs Mittersendling soll auf einem zirka einen Hektar großen Areal zwischen Bauernbräuweg, der Bahnlinie München-Lenggries und dem Distlhofweg ein neues attraktives Wohngebiet mit einem Lebensmitteleinzelhandel sowie einer Kindertageseinrichtung entstehen. Dazu müssen die dort befindlichen Gebäude und Anlagen abgebrochen werden.
Die Unterlagen, aus denen sich die Öffentlichkeit zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung, sich wesentlich unterscheidenden Lösungen und den voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann, werden vom 29. Dezember mit 31. Januar an folgenden städtischen Dienststellen zur Einsicht bereitgehalten:
-beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28 b (Hochhaus), Erdgeschoss, Raum 071 (Auslegungsraum), barrierefreier Eingang an der Ostseite des Gebäudes auf Blumenstraße 28 a (Montag mit Freitag von 6.30 bis 18 Uhr),
-bei der Bezirksinspektion Süd, Implerstraße 9 (Montag, Mittwoch, Freitag von 7.30 bis 12 Uhr, Dienstag von 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr, Donnerstag von 8.30 bis 15 Uhr),
-bei der Stadtbibliothek Sendling, Albert-Roßhaupter-Straße 8 (Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 10 bis 19 Uhr und Mittwoch von 14 bis 19 Uhr).
Eine öffentliche Erörterung findet am Mittwoch, 11. Januar, um 19 Uhr im Sitzungssaal des Sozialbürgerhauses Sendling – Westpark, Meindlstraße 20, statt.
Zum Projekt: Das Vorhabengebiet umfasst im Wesentlichen das Be-
triebsgelände des ehemaligen Fruchtgroßhandels westlich der Bahnlinie München – Lenggries. Vorrangiges Planungsziel ist es, die städtebauliche Neuordnung am Bahnhof Mittersendling abzuschließen und die Bestandsbebauung mit sinnvoller Nutzung zu ergänzen. Ein weiteres wichtiges Ziel ist die ausreichende Versorgung mit Grünflächen, die unter anderem auch durch eine sparsame und nutzungsgerechte Erschließung des Vorhabengebietes gewährleistet werden kann.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung hatte am 23. November 2016 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2017 b aufzustellen. Dabei wird der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2017 qualifiziert, indem auf Antrag der Vorhabenträgerin Projektentwicklungsgesellschaft Bauernbräuweg GmbH & Co. KG ein vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren gemäß Paragraph 12 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt wird.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß Paragraph 13 a BauGB aufgestellt. Es wird keine Umweltprüfung nach Paragraph 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.