Am Stadtrat vorbei geschlossene Verträge mit den Sozialverbänden Wie ist der Betreuungsschlüssel im Rest von Deutschland/Bayern?
Anfrage Stadträte Fritz Schmude und Andre Wächter (ALFA – Allianz für Fortschritt und Aufbruch) vom 1.9.2016
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
In Ihrer Anfrage vom 1.9.2016 führen Sie Folgendes aus:
„Das Sozialreferat kommt weiterhin nicht zur Ruhe. Nach Nachlässigkeiten bei der Abrechnung von Kosten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge steht jetzt im Raum, dass Verträge am Stadtrat vorbei geschlossen worden sind. Aus der Zeitung ist zu entnehmen, dass der kommissarische Leiter des Jugendamtes (auch SPD) jetzt beurlaubt wurde. In diesem Zusammenhang drängen sich weitere Fragen auf.“
Zu Ihrer Anfrage vom 1.9.2016 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Wie ist der Betreuungsschlüssel in anderen bayerischen und deutschen Großstädten?
Antwort:
Der Betreuungsschlüssel in Oberbayern wird individuell für jede Einrichtung der Jugendhilfe im Benehmen mit der Heimaufsicht der Regierung von Oberbayern mit den jeweiligen Trägern und den zuständigen Jugendämtern vereinbart.
Dabei wird individuell nach Betreuungsbedarf der unbegleiteten Minderjährigen (uM) und Gruppengröße ein Betreuungsschlüssel pro Gruppe festgelegt.
Beispiel:
- Eine Kindergruppe (unter 14 Jahren) mit 12 Plätzen hat einen Betreuungsschlüssel von 1:1,83.
- Eine Jugendgruppe (zwischen 16 und 17Jahren) mit 24 Plätzen hat einen Betreuungsschlüssel von 1:4,03.
Aus oben genannten Gründen resultiert, dass kein einheitlicher Betreuungsschlüssel auf die Gesamtzahl der uM in bayerischen und anderen deutschen Großstädten gelegt werden kann.
Frage 2:
Wie kann es sein, dass die designierte Nachfolgerin, damalige Stellvertreterin und jetzige Referentin von den ganzen Vorgängen nichts wusste?
Antwort:
Die heutige Amtsinhaberin war in die Erarbeitung der Vertragsunterlagen nicht eingebunden und hat diese nicht mitgezeichnet.
Frage 3:
War einer der Beteiligten früher für oder im Umfeld der Sozialverbände tätig?
Antwort:
Sowohl die Leitung des Sozialreferates als auch die Leitung des Stadtjugendamtes sind auf die Kooperation mit den Wohlfahrtsverbänden angewiesen, zumal auch der Gesetzgeber im Sinne der Subsidiarität deren Heranziehung bei der Aufgabenerfüllung gerade vorgibt. Insofern findet die Ausübung der jeweiligen Amtsgeschäfte naturgemäß auch „im Umfeld“ der Wohlfahrtsverbände statt.