Solarthermisches Kraftwerk Andasol 3 in Spanien Rechtsstreit wo und wie austragen?
Anfrage Stadträte Fritz Schmude und Andre Wächter (ALFA – Allianz für Fortschritt und Aufbruch) vom 21.11.2016
Antwort Bürgermeister Josef Schmid, Leiter des Referats für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrer Anfrage vom 21.11.2016 führten Sie als Begründung aus:
„Die Stadtwerke München engagieren sich im Zuge ihrer Offensive für erneuerbare Energien europaweit in diversen Bereichen. In Spanien wurde vom Gesetzgeber rückwirkend in den Einspeisetarif eingegriffen, die Kon- sequenz waren dauerhaft massive Einbußen bei der Rentabilität des solar- thermischen Kraftwerks Andasol 3. Die Stadtwerke und ihre Partner setzen sich dagegen juristisch zur Wehr.“
Die in Ihrer Anfrage gestellten Fragen können anhand einer Stellungnahme der SWM wie folgt beantwortet werden:
Frage 1:
Vor welchem Gericht werden die Rechtsstreitigkeiten ausgetragen?
Antwort:
Der Rechtsstreit wird vor dem ICSID ausgetragen. Das ist eine der Weltbank angegliederte Schiedsinstitution („International Centre for Settling of Investment Disputes“) mit Sitz in Washington.
Frage 2:
Auf welcher Grundlage wird vor diesem Gericht verhandelt und wie wäre der weitere Rechtsweg?
Antwort:
Die Grundlage ist der sogenannte „Energy Charter Treaty“. Dies ist ein internationaler Vertrag, der von Deutschland und Spanien unterzeichnet wurde.
Frage 3:
Wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?
Antwort:
Ein Ergebnis wird Ende 2017 erwartet. Gegebenenfalls schließen sich dann noch weitere Schritte bis zu einer Schadensersatzzahlung an.
Frage 4:
Besteht die Gefahr weiterer solcher oder ähnlicher Rechtsstreitigkeiten für die SWM?
Antwort:
Aus Sicht der SWM besteht derzeit keine Gefahr weiterer ähnlicher Streitigkeiten.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen hiermit zufriedenstellend beantworten konnte.