Bei der Neuwahl des Münchner Migrationsbeirats am 22. Januar 2017 treten 24 Kandidatenlisten an. Der Wahlausschuss hat in öffentlicher Sitzung entschieden, dass folgende Listen zur Wahl zugelassen werden. Die Nummern entsprechen der alphabetischen Reihenfolge der Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel.
1 AKTIV
2 AKTIV & BUNT für MÜNCHEN
3 AKTIV INTERNATIONAL SOLIDARISCH
4 Aktive Bürgerinitiative München
5 Aktiver Aufschwung alternativ anatolischer temperamentvoller Einwanderer Münchens
6 ALBANISCHE LISTE
7 ATLAS (Türkisch-Internationale Union)
8 A-Truppe
9 CASA LATINOAMÉRICA MÚNICH
10 Die Münchner bunte Liste
11 EURO.PA. (Europäische Panphilia)
12 FRANZOSEN FÜR MÜNCHEN
13 initiative AY YILDIZ
14 Internationale Demokratie
15 Internationale Kreative München
16 KATHOLIKEN FÜR MÜNCHEN
17 Kroatisches Haus
18 Kurdistan
19 Liberale Liste
20 Migranten in München
21 Münchner Interkulturelles Netzwerk für Gesellschaftlichen Austausch
22 POLNISCH-SLOWAKISCHE LISTE
23 VIELFALT LEBEN - INTEGRATION GEMEIN
24 Yeni Avrupalilar / Neue Europäer
Insgesamt 391 Frauen und Männer haben sich paritätisch für die Wahl des Migrationsbeirats aufstellen lassen. Ihre Herkunft ist breit gefächert. Insgesamt 59 Nationen sind vertreten – von Afghanistan über Kolumbien bis Vietnam.
Der Migrationsbeirat existiert seit 1974. Er war bisher unter dem Namen Ausländerbeirat bekannt. Das Gremium vertritt die Interessen der derzeit rund 430.000 Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in München. Der Migrationsbeirat wird alle sechs Jahre gewählt. Er besteht aus 40 direkt gewählten, ehrenamtlichen Mitgliedern und zehn beratenden Mitgliedern.
Die Wahl des Migrationsbeirats findet am Sonntag, 22. Januar 2017, statt. Wahlberechtigt sind alle Personen mit ausschließlich ausländischer Staatsangehörigkeit, sofern sie am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens sechs Monaten (Stichtag 22. Juli 2016) ihren Hauptwohnsitz in München haben oder sich mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen in München aufhalten und nicht kraft Gesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Wahlberechtigt sind außerdem auf Antrag alle Personen, die eine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, wenn sie innerhalb der letzten zwölf Jahre (Stichtag 22. Januar 2005) eingebürgert wurden oder neben der deutschen eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen und die sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Der Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis muss bis 6. Januar 2017 im Wahlamt vorliegen.
Den Wahlberechtigten wird zwischen dem 27. und 31. Dezember eine Wahlbenachrichtigung zugestellt. Darin sind alle notwendigen Informati- onen über die Wahl und die Beantragung von Briefwahlunterlagen aufgeführt. Die Briefwahlunterlagen können auch jetzt schon online unter www.Briefwahl-muenchen.de angefordert werden.
Weitere Informationen zur Wahl unter www.muenchen.de/mbw2017.