Gendersensible Zuschuss- und Auftragsvergabe dem Stadtrat
darstellen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Lydia Dietrich und Dominik Krause (Fraktion Die Grünen/Rosa Liste) vom 7.6.2016
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
In dem von Ihnen gestellten Antrag vom 07.06.2016 bitten Sie um Darstellung der Umsetzung des Beschlusses des Stadtrats vom 27.11.2013 (Sitzungsvorlage Nr. 08-14/V 10899). Der Beschluss vom 27.11.2013 bezieht sich auf die städtischen Vertragsbedingungen. Der Inhalt und die Ausformulierung der Vertragsbedingungen werden vom Oberbürgermeister festgelegt.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teile ich Ihnen zu Ihrem Antrag Folgendes mit:
Der Stadtrat hat durch Beschluss vom 27.11.2013 das Direktorium beauftragt, eine Bestätigung zu entwickeln, die bei städtischen Vergaben ab der Wertgrenze für Beschaffungen mit einem geringen Wert (Selbstbeschaffungsgrenze) von Vertragspartnerinnen und Vertragspartnern verlangt wird. Inhalt der Bestätigung ist die städtische Zielsetzung, bei der Erfüllung des Auftrags gendersensible Aspekte zu beachten und Diskriminierungen entgegenzuwirken. Die Bestätigung soll in Form eines allgemeinen Programmsatzes in die städtischen Vertragsbedingungen aufgenommen und damit Vertragsbestandteil werden.
Das Direktorium hat bei der Entwicklung des Programmsatzes die Rechtsabteilung und die Vergabestellen eingebunden. Die aktuelle Vergaberechtsreform 2016 und deren Umsetzung in deutsches Recht wurde ebenfalls berücksichtigt.
Nach Auswertung aller Erkenntnisse wird in die städtischen Vertragsbedingungen bei der Ausführung der Leistung ein neuer Absatz aufgenommen: „Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist der Stadt wichtig. Bei der Ausführung des Auftrags unterstützen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer diese Zielsetzung und wirken Diskriminierungen angemessen entgegen.“
Aus Anlass der Vergaberechtsreform und vergaberechtlicher Rechtsprechung werden die städtischen Vertragsbedingungen derzeit weitgehend überarbeitet. Die zusätzlichen Vertragsbedingungen treten zum 01.01.2017 in Kraft.Bereits während der Überarbeitung der Vertragsbedingungen wurden mit der Gleichstellungsstelle für Frauen Vereinbarungen getroffen, die nach Inkrafttreten der Vertragsbedingungen angewandt werden. Es wurde eine Umsetzungsstrategie in verschiedenen Phasen vereinbart. Erste Phase wird sein, dass bei geeigneten Vergaben der Vergabestelle 1 des Direktoriums in den Ausschreibungsunterlagen auf den Programmsatz und die damit verbundene Zielsetzung in besonderem Maße hingewiesen wird. Damit wird die Sensibilität für dieses Thema bei den Vertragspartnerinnen und Vertragspartnern gestärkt und es wird künftig noch besser möglich sein, bei entsprechenden Hinweisen auf Verfehlungen je nach Einzelfall diese bspw. aufzuklären, das Gespräch zu suchen, abzumahnen bzw. auf Abhilfe zu bestehen oder sonstige rechtliche/vertragliche Möglichkeiten zu prüfen (Kündigung, Schadensersatz etc.). Die Erfahrungen mit diesen Vergaben werden beobachtet und ausgewertet. Das weitere gemeinsame Vorgehen der Vergabestelle 1 und der Gleichstellungsstelle für Frauen kann dadurch konkretisiert und verbessert werden.
In einer weiteren Phase werden bei einer geeigneten Beschaffung für die Gleichstellungsstelle für Frauen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten von den Bietern bei der Angebotsabgabe z. B. Konzepte zur Frauenförderung während der Auftragsabwicklung verlangt werden. Die Auswertung der Angebote und der vorgelegten Konzepte sowie die Abwicklung des Auftrags wird in enger Abstimmung und Begleitung der Gleichstellungsstelle für Frauen erfolgen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
Die Gleichstellungsstelle für Frauen war bei der Bearbeitung Ihres Antrags eingebunden.