Kinder oder Autos – wer bekommt mehr Platz an der Grund- und Mittelschule an der Implerstraße?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Jutta Koller, Sabine Krieger und Oswald Utz (Fraktion Die Grünen/Rosa Liste) vom 19.4.2016
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Ich nehme Bezug auf Ihre o.g. Anfrage vom 19.4.2016 an das Referat für Bildung und Sport, in der Sie mir Fragen zur künftigen Ausgestaltung der Pausenhoffläche an den Schulen in der Implerstraße 35 stellen.
Für die lange Bearbeitungsdauer entschuldige ich mich.
In Ihrer Anfrage führten Sie Folgendes aus:
„Mit großer Verwunderung nimmt die Stadtratsfraktion Die Grünen – rosa liste die heutige Berichterstattung in der Süddeutschen Zeitung zur Kennt- nis, in welcher es um die zukünftige Ausgestaltung der Pausenhoffläche an den Schulen in der Implerstraße geht.
Dass die Schule einen Container erhält, um die eklatante Raumnot zu lindern, ist sehr begrüßenswert. Dass dieser Container auf dem Schulhof als einzig möglicher Fläche aufgestellt wird, scheint unumstößlich. Umso mehr verwundert es dann jedoch, wieso die zehn Lehrerparkplätze, welche derzeit im Pausenhof situiert sind, nicht aufgelöst und an andere Stellen verlagert werden können. Die Irritation des BA 6 ist nachvollziehbar, wenn die einzige Antwort seitens des Referats für Bildung und Sport dahin gehend lautet, dass dies aufgrund der Bayerischen Bauordnung nicht möglich sei.
Dass es nicht möglich ist, im Fall einer Schule, die nur eine Gehminute von einer U-Bahn-Station entfernt liegt, eine Ausnahme zu machen, mutet fast grotesk an“.
Zu den einzelnen Fragen teile ich Ihnen Folgendes mit:
Frage 1:
Was genau schreibt die Bayerische Bauordnung für den Stellplatznachweis an Schulen vor?
Antwort:
Für die Ermittlung und den Nachweis notwendiger Stellplätze im Bereich der Landeshauptstadt München gilt die StPIS (Satzung der Landeshauptstadt München über die Ermittlung und den Nachweis von notwendigen Stellplätzen für Kraftfahrzeuge).Die Rechtsgrundlage dieser Satzung wird in Art. 47 der Bayerischen Bauordnung geregelt.
Die StPIS legt fest, dass an Schulen für jedes Klassenzimmer je 1 Stellplatz zur Verfügung gestellt werden muss.
Frage 2:
Welche Möglichkeiten gibt es hiervon abzuweichen (z.B. durch ein Mobilitätskonzept)?
Antwort:
Die Stellplatzsatzung sieht für den Parkraum München verschiedene Zonen vor. Die Anzahl der Stellplätze wird durch die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel beeinflusst. Das heißt, durch eine optimale Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz können die Stellplätze reduziert werden. Dies wurde am Schulstandort Implerstraße bereits berücksichtigt.
Frage 3:
Was schreibt die städtische Stellplatzsatzung vor?
Antwort:
Siehe Antwort 1.
Frage 4:
Welche Möglichkeiten gibt es hiervon abzuweichen (z.B. durch ein Mobilitätskonzept)?
Antwort:
Siehe Antwort 2.
Frage 5:
Hat das Referat für Bildung und Sport geprüft, ob die Parkplätze im näheren Umkreis extern nachgewiesen werden können (Tiefgaragen, Supermarktplätze etc.)
Frage 5.1:
Wenn ja, hat das Referat für Bildung und Sport Verhandlungen mit den jeweiligen Eigentümern aufgenommen?
Frage 5.2:
Wenn nein, warum nicht?
Antworten zu 5. bis 5.2:
Die Anmietung von externen Parkplätzen für die Lehrerschaft auf einem Privatgrundstück muss aus Gründen der präjudizierenden Wirkung für zahlreiche andere Münchner Schulstandorte abgelehnt werden. Eine solche Anmietung ist mit laufenden monatlichen Folgekosten verbunden und würde zahlreiche Bezugsfälle schaffen. Auch die Doppelnutzung von Parkplätzen mit anderen Nutzern hat sich in der Vergangenheit nicht bewährt. Daher wird der Stellplatznachweis auf dem Schulgrundstück geführt.
Frage 6:
Welche Möglichkeiten gibt es seitens der Stadtverwaltung in diesem konkreten Fall, die Stellplätze zu verlagern, um mehr Raum für die Kinder zu schaffen?
Antwort:
Derzeit prüft das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, ob grundsätzlich eine fallweise Reduzierung der Stellplätze möglich ist. Gegebenenfalls muss die oben erwähnte Stellplatzsatzung verändert werden. Das Ergebnis der Prüfung steht noch aus.
Frage 7:
Wie schätzt die Verwaltung die neue Pausenhofsituation (bezogen auf die verbleibende Restfläche und die Aufenthaltsqualität) an den Schulen an der Implerstraße ein?
Antwort:
Als Anhaltspunkt für die Größe einer Pausenhoffläche gilt ein Richtwert von zirka drei Quadratmeter pro Kind. Nach Fertigstellung der Pavillonanlage steht den zirka 600 Schülerinnen und Schülern der Grund- und Mittelschule an der Implerstraße immer noch eine nutzbare Pausenhoffläche von zirka 3.500 Quadratmetern zur Verfügung. Das entspricht rund 5,8 Quadratmetern pro Schülerin oder Schüler.
Frage 8:
Hat die Stadtverwaltung vor, diese Problematik des Nachweises von Stellplätzen an Schulen, welche bestens öffentlich angeschlossen sind, grundsätzlich anzugehen?
Antwort:
Siehe Antwort 6.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführung wird gebeten.
Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.