Entwicklung der Zwangsräumungen in München
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Cetin Oraner und Brigitte Wolf (Die Linke) vom 10.11.2015
Antwort Sozialreferat:
In Ihrer Anfrage vom 10.11.2015 führen Sie Folgendes aus:
„Bezahlbarer Wohnraum wird in München immer seltener. Die Zahl der Menschen, die ihre Mieten nicht oder kaum mehr zahlen können, steigt unaufhörlich. Insbesondere die Altersarmut nimmt in einem erschrecken- den Ausmaß zu.
Zur Einschätzung des konkreten Handlungsbedarfes in der Stadt fehlen je- doch aktuelle Zahlen. Wir bitten deshalb um die Beantwortung der folgen- den Fragen:“
Zu Ihrer Anfrage vom 10.11.2015 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1 und 2:
Wie viele Zwangsräumungen gab es in den Jahren 2013 und 2014, wie ist der aktuelle Zwischenstand für 2015?
Falls möglich bitten wir um Aufschlüsselung nach folgenden Kriterien: - Stadtbezirken - Haushaltseinkommen - Haushaltsgröße - Alter der Betroffenen
Antwort:
Zunächst muss ich darauf verweisen, dass die Ansetzung und Durchführung von Wohnungsräumungen Aufgabe der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern beim Amtsgericht München ist. Nur dort ist die Abwicklung und das Ergebnis der einzelnen Räumungsaufträge bekannt. Somit könnte auch nur dort diese Frage vollständig beantwortet werden.
In der Regel wird die Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit im Sozialbürgerhaus von den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern über Räumungstermine vorab informiert. Dort wird geprüft, ob das Mietverhältnis erhalten werden kann oder es erforderlich ist, dass die Aufsuchende Sozialarbeit (ASA) die Räumung begleitet. Über die in diesem Rahmen erfassten Daten kann ich Sie informieren. Da die Aufgabe der Begleitung bei Zwangsräumungen durch die ASA erst Ende 2012 begonnenwurde und die Datenerfassung erst aufgebaut worden ist, liegt erstmals für das Jahr 2014 eine vollständige stadtweite Datenbasis vor. Für 2015 liegen noch keine vergleichbaren Daten vor. In den Tabellen sind die Fälle aufgeführt, bei denen tatsächlich eine Räumung stattgefunden hat. Der kleinste regionale Teiler sind die Zuständigkeiten der Sozialbürgerhäuser. Eine Darstellung nach Einkommen der Haushalte ist nicht möglich.Frage 3:
Wie viele Zwangsräumungen wurden bei den städtischen Wohnungsbau- gesellschaften beantragt, wie viele wurden durchgeführt?
Antwort:
Die städtischen Wohnungsgesellschaften haben folgende Zahlen gemeldet:
Bei der GWG wird die Anzahl der beantragten Zwangsräumungen erst seit 2015 erfasst.
Die GEWOFAG weist ausdrücklich darauf hin, dass die überwältigende Mehrheit an Zwangsräumungen auf Mietschulden zurückzuführen ist. Viele der Räumungstitel werden nicht vollzogen, weil die Mieterinnen und Mieter oder öffentliche Einrichtungen wie die Fachstelle zur Vermeidung von Obdachlosigkeit im Amt für Wohnen und Migration der Landeshauptstadt München die Mietrückstände ausgleichen.
Frage 4:
Gibt es Daten über den Wohnungsleerstand in München insgesamt, wie hoch ist dieser?
Wie viele Bußgeldverfahren gab es in den Jahren 2013 – 2015 auf Grund von Leerstand?
Antwort:
Daten über den gesamten Wohnungsleerstand in München liegen nicht vo r.In den Jahren 2013 bis 2015 gab es im Amt für Wohnen und Migration 35 Bußgeldverfahren für 35 Wohneinheiten auf Grund von Leerstehenlassen von Wohnraum.
Frage 5:
Wie viele Haushalte erhielten in den Jahren 2013 – 2015 Wohngeld?
Antwort:
Im Jahr 2013 erhielten 5.611 Haushalte, im Jahr 2014 4.622 Haushalte und im Jahr 2015 bis zum Ende der statistischen Auswertung (1.10.2015) 4.097 Haushalte Wohngeld.