Kopfbau Pasing: Kein Abriss bevor detaillierte Kostenberechnung vom Stadtrat geprüft wurde
Antrag Stadträtinnen Sonja Haider (ÖDP) und Brigitte Wolf (Die Linke) vom 27.10.2015
Antwort Kommunalreferat:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt dieses Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt.
Der Vollzug von Stadtratsbeschlüssen ist ein Geschäft der laufenden Verwaltung, weshalb die Behandlung auf diesem Wege erfolgt.
In Ihrem Antrag führen Sie Folgendes aus:
„Abrissarbeiten für den Pasinger Kopfbau der ehemaligen Stückguthalle werden nicht begonnen und in Auftrag gegeben bevor dem Stadtrat eine Aufstellung der berechneten einzelnen Kostenpositionen für die Varianten 1 (Sanierung) und 2 (Abriss mit Neubau) zur Beschlussfassung vorgelegt werden.“
Zu Ihrem Antrag vom 27.10.2015 teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Mit Beschluss vom 16.7.2015 in der Sitzung des Kommunalausschusses gemeinsam mit dem Kulturausschuss und der nachfolgenden Bestätigung in der Vollversammlung am 29.7.2015 wurde durch den Stadtrat der Landeshauptstadt München die kulturelle Nutzung in einem Neubau an der Stelle des Bestandsobjektes entschieden. Diesen Auftrag werden wir in Zusammenarbeit mit der GWG München, die den Wohnungsbau auf dem restlichen Grundstück realisieren wird, ausführen.
Eine weitere Prüfung bzw. Stellungnahme zu den dort genannten Kosten erfolgt seitens des Kommunalreferates nicht. Wir führen die erforderlichen Arbeiten für die Errichtung eines Neubaus an der Stelle des Bestandsobjektes fort und werden bei Vorlage von konkreten Planungen dann dem Stadtrat diese zur Beschlussfassung vorlegen. Im Hinblick auf die Schaf-fung von dringend benötigtem Wohnraum ist auch jede Verzögerung der Planungen unbedingt zu vermeiden.
Um Kenntnisnahme von vorstehenden Ausführungen wird gebeten; damit ist die Angelegenheit abgeschlossen.