Hauptbahnhof-Neubau: Historische Bausubstanz erhalten und
integrieren
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Tobias Ruff (ÖDP) und Brigitte Wolf (Die Linke) vom 27.7.2015
Antwort Referat für Stadtplanung und Bauordnung:
Mit Schreiben vom 27.7.2015 haben Sie o.g. Antrag gestellt. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wurde mit der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des o.g. Antrags beauftragt. Zunächst bedanken wir uns für die gewährte Fristverlängerung.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt erlauben wir uns, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
In Ihrem Antrag führen Sie Folgendes aus:
Aufgrund seiner Baugeschichte von rund 165 Jahren sei der Hauptbahnhof vielfach verändert worden und enthalte die Bausubstanz verschiedener Epochen.
Vielfach würde heute der rücksichtslose Abriss der Bürklein-Fassade des Hauptbahnhofes nach dem 2. Weltkrieg bedauert. Insofern solle dem Stadtrat und der Öffentlichkeit gewissenhaft über die historische Bausubstanz berichtet, die Integration der Bausubstanz ergebnisoffen diskutiert und eine Integration erhaltenswerter Bausubstanz in den geplanten Neubau sowohl beim Hauptbahnhof als auch Starnberger Flügelbahnhof im weiteren Planungsverfahren geprüft werden.
Wir haben Ihren Antrag vom 27.7.2015 an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) weitergeleitet. Das Landesamt hat zu Ihrem Antrag folgende Erläuterungen gegeben.
Auf Anfrage des Landesdenkmalrats habe das BLfD in seiner 326. Sitzung am 17.10.2008 den Hauptbahnhof mit dem Starnberger Flügelbahnhof in seiner Denkmaleigenschaft geprüft. Zu den erkannten Baudenkmälern gehörten die Gleishalle, das Relief über dem Haupteingang und der Starnberger Flügelbahnhof. Geprüft worden sei ebenfalls der Bahnhof insgesamt, einschließlich der Reste des sog. Bürkleinschen Bahnhofs und späteren Erweiterung. Die Reste des Bürkleinschen Bahnhofs und die spätere Erweiterung erfüllten auf Grund der starken Fragmentierung und der deshalb nicht gegebenen Anschaulichkeit jedoch nicht die Voraussetzungen des Art. 1 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) und besäßen somit keineDenkmaleigenschaft. Es könne daher keine Eintragung in die Denkmalliste erfolgen.
Zum weiteren Ablauf möchten wir folgende weitere Informationen ergänzen:
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beabsichtigt, auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses vom 25.4.2007 für den Neubau des Münchner Hauptbahnhofs zwei Bebauungsplanverfahren durchzuführen. Dabei ist vorgesehen, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für den Bereich des Starnberger Flügelbahnhofs sowie einen einfachen Bebauungsplan für das gesamte Bahnhofsareal, der unter anderem die Gestaltung der Vorplätze und die Nutzungen regelt, aufzustellen. Das Empfangsgebäude des Hauptbahnhofs soll hingegen in einem eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahren durch das Eisenbahn-Bundesamt genehmigt werden.
Grundlage der Bauleitplanung und der Planfeststellung bildet der überarbeitete Entwurf von Auer Weber Assoziierte für das Empfangsgebäude und den Starnberger Flügelbahnhof, welcher im Jahre 2006 als Siegerentwurf aus dem Ideen- und Realisierungswettbewerb hervorging. Die Weiterverfolgung des ersten Preisträgers wurde bereits am 18.5.2011 in der Vollversammlung durch den Stadtrat beschlossen. Das von Auer Weber Assoziierte überarbeitete Konzept wurde dem Stadtrat dann am 29.4.2015 vorgestellt. Mit Beschluss des Stadtrats wurde die DB AG gebeten, auf Grundlage des überarbeiteten Konzeptes die Planungs- und Genehmigungsverfahren einzuleiten. Damit ist eine Überprüfung der Integration von historischer Bausubstanz nicht mehr Gegenstand der weiteren Planung.
Die denkmalgeschützte Gleishalle war nicht Gegenstand des Wettbewerbs, ist somit auch nicht von den oben genannten Planungsverfahren berührt und bleibt erhalten. Das denkmalgeschützte Relief von Rupprecht Geiger über dem Haupteingang soll in den Neubau der Empfangshalle integriert werden.
Der Eintrag in die Denkmalliste der zuvor genannten Elemente (Gleishalle, Relief und Starnberger Flügelbahnhof) erfolgte erst im Jahr 2010. Die aktuellen Planungen von Auer Weber Assoziierte zum Starnberger Flügelbahnhof bauen auf dem preisgekrönten Wettbewerbsentwurf von 2006 auf und genießen Vertrauensschutz, sodass der Starnberger Flügelbahnhof überplant werden kann. In der Sitzung der Kommission für Stadtgestaltungam 2.2.2016 ist die Behandlung des Planungsentwurfes von Auer Weber Assoziierte für den neuen Hauptbahnhof geplant.
Ich bitte, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.