Die Schönheit Münchens ergibt sich aus Harmonie und Spannung zwischen Alt und Neu. Dort, wo dies besonders gut gelingt, fügt sich der städtische Raum zum Stadtbild. Mit dem Preis für Stadtbildpflege zeichnet der Stadtrat daher gelungene Beispiele zeitgenössischer Architektur in Ensemblebereichen und im Zusammenhang mit Baudenkmälern aus und würdigt diese alle vier Jahre in einem Wettbewerb.
Der Preis für Stadtbildpflege im Wettbewerb „Bauen und Sanieren in historischer Umgebung“ wird der Bauherrin/dem Bauherrn und der Architektin/ dem Architekten gemeinsam und zu gleichen Teilen verliehen.
Im jeweiligen Wettbewerb können bis zu fünf Preise in Höhe von je 2.600 Euro sowie lobende Erwähnungen verliehen werden.
Bewerbungen für den aktuellen Wettbewerb können noch bis zum
31. März 2016 beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Hauptabteilung IV Lokalbaukommission, Abteilung 6, Denkmalschutz und Stadtgestalt, Zimmer 503, Blumenstraße 19 (Postanschrift Blumenstraße 28 b), 80331 München, eingereicht werden.
Gegenstand des Wettbewerbs sind Neubauten in Ensemblebereichen
und in der Nähe von Baudenkmälern, wesentliche Anbauten und Erweiterungen von Baudenkmälern sowie Umnutzungen und Umbauten von
Baudenkmälern. Mit inbegriffen sind zudem wesentliche Anbauten und Erweiterungen, Umnutzungen und Umbauten besonders erhaltenswerter Bauten der 1950-er, 60-er und 70-er Jahre sowie vorbildliche energe- tische Sanierungen in Ensemblebereichen und in der Nähe von Baudenkmälern.
Über die Verleihung der Preise entscheidet der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung des Stadtrats der Landeshauptstadt München nach Anhörung einer ehrenamtlichen Gutachterkommission.
Zur Teilnahme am Wettbewerb muss die Bewerbung von der Bauherrin/ dem Bauherrn und von der Architektin/dem Architekten gemeinsam unterzeichnet sein. Bauherren- und Architektengemeinschaften, die sich am Wettbewerb beteiligen, sollen mit ihrer Bewerbung einen Vertreter benennen, der gegebenenfalls zur Entgegennahme des Preises berechtigt ist. Verbände, Vereinigungen und Institutionen (wie zum Beispiel Architektenkammer und -verbände, Hausbesitzerverein, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Religionsgemeinschaften u.ä.) sowie die Mitglieder der Gutachterkommission können für den Wettbewerb ebenfalls geeignete Objekte vorschlagen, wenn das Einverständnis der Bauherrin/des Bauherrn und der Architektin/des Architekten des jeweiligen Baus beigebracht wird. Die Maßnahmen müssen in den letzten sechs Jahren innerhalb der Stadtgrenzen fertiggestellt worden sein und dürfen bisher nicht an diesen Wettbewerben teilgenommen haben.
Die Bewerbungsunterlagen müssen folgende Angaben enthalten:
-Straße und Hausnummer des Gebäudes, Name und Anschrift der
Bauherrinnen und Bauherren sowie der Architektinnen und Architekten, Fertigstellungstermin des Gebäudes beziehungsweise der Maßnahme. -Lageplan des Objektes, Maßstab 1:1000, gegebenenfalls mit Kennzeichnung der in der Nähe liegenden Denkmäler bzw. Ensembles.
-Zur Beurteilung notwendige Grundrisse, Ansichten, Schnitte Maßstab 1:200, gegebenenfalls Fassadendetails Maßstab 1:10.
-mindestens fünf Fotos (13 x 18 Zentimeter), die die Auseinandersetzung mit dem Wettbewerbsgegenstand veranschaulichen.
-Beschreibung der gestalterischen und technischen Lösung; bei energetischen Sanierungen sind die Maßnahmen und der erreichte Einspareffekt darzustellen (maximal ein DIN-A4-Blatt), gegebenenfalls weitere Fotos, digital als pdf- und jpg-Dateien auf CD-ROM.
-Der gesamte Beitrag ist auf einem gerollten Bogen im Querformat 100 x 70 Zentimeter zu präsentieren.
Mit der Bewerbung werden die Rechte an der nicht kommerziellen Nutzung der eingereichten Unterlagen auf die Landeshauptstadt München übertragen.