Arbeiten in der Adventszeit in der Fußgängerzone und der Sendlinger Straße notwendig?
Antrag Stadträte Manuel Pretzl, Richard Quaas und Georg Schlagbauer (CSU-Fraktion) vom 3.12.2015
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Wilfried Blume-Beyerle:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Ihr Antrag hat zum Ziel, dass in der Adventszeit nur noch unaufschiebbare Arbeitsstellen in der Fußgängerzone und der Sendlinger Straße durch das Kreisverwaltungsreferat genehmigt werden.
Das Kreisverwaltungsreferat als Straßenverkehrsbehörde trifft Maßnahmen auf öffentlichem Verkehrsgrund nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. Der Vollzug der Straßenverkehrsordnung ist eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist rechtlich nicht möglich.
Ich erlaube mir daher, Ihren Antrag in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister auf dem Schriftwege zu beantworten.
Bei den gegenständlichen Arbeiten im Bereich der Sendlinger Straße handelt es sich um Kabelzieharbeiten im Auftrag der Telekom. Hierbei werden Kabel in bereits vorhandene Schächte eingezogen, weswegen es keine Aufgrabungen und Verschmutzungen gibt. Es ist aus technischen Gründen auch nicht möglich, hier Schacht um Schacht vorzugehen; vielmehr müssen mehrere Schächte gleichzeitig mehrmals geöffnet werden. Die Maßnahmen stehen im Zusammenhang mit dem Verkauf bzw. Abbruch
eines Gebäudes am Sattlerplatz, in dem die Telekom eine Schaltzentrale hat. Diese muss zu einem vertraglich fixierten Termin aus dem betreffenden Gebäude entfernt werden. Laut Auskunft der Telekom ist daher eine Verschiebung ins neue Jahr nicht möglich, da sonst die Termine für den Auszug und die Inbetriebnahme der neuen Schaltzentrale nicht eingehalten werden können.
Die derzeitigen Schachtöffnungen stehen im Zusammenhang mit einer bereits im Oktober vom Baureferat-Tiefbau freigegebenen Grabung für eineLeitungsneuverlegung in der Hackenstraße. Diese Arbeiten sind seit einiger Zeit abgeschlossen.
Die Kabelzugarbeiten werden, anhand der Unterlagen des Maßnahmeträgers, vom Baureferat-Tiefbau entsprechend den Vorgaben aus dem Telekommunikationsgesetz, hinsichtlich der wegerechtlichen Nutzung geprüft und genehmigt.
Die verkehrsrechtliche Anordnung erfolgte auf Antrag der bauausführenden Firma durch das Kreisverwaltungsreferat. In dieser sind die Art der Absicherung und der Zeitraums geregelt. Die Kabelzieharbeiten sind derzeit bis 31.12.2015 genehmigt.
Von Seiten der Straßenverkehrsbehörde besteht jedoch nur die Möglichkeit der verkehrsregelnden Einflussnahme, d.h. es können lediglich Auflagen unter den Gesichtspunkten der Verkehrssicherheit und -ordnung erteilt werden. Eine zeitliche oder bautechnische Koordinierung ist nach den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Ordnung nicht vorgesehen. Das Unterbinden bzw. ein Einschreiten gegen Baumaßnahmen ist also nur möglich, wenn konkret die Verkehrssicherheit beeinträchtigt ist. Städtebauliche Aspekte haben dabei zurückzutreten.
Selbstverständlich wurden sofort nach Bekanntwerden der Beschwerde die Arbeitsstellen noch in den Abendstunden des 3.12.2015 überprüft. Dabei wurden jedoch keine wesentlichen Behinderungen oder gar Gefährdungen des Fußgängerverkehrs festgestellt.
Dennoch wurde mit der bauausführenden Firma auf freiwilliger Basis vereinbart, dass werktags nach Arbeitsschluss die Absperrungen beiseite geschoben und an Wochenenden vollständig entfernt werden.
Als Beispiel für ein restriktives Einschreiten des Kreisverwaltungsreferates aus Sicherheitsgründen darf die Fahrbahnsanierung im Einmündungsbereich Kustermannfahrbahn/Tal erwähnt werden, die während der Adventszeit 2014 durchgeführt werden sollte. Diese Arbeiten wurden auf Intervention des Kreisverwaltungsreferates in Umfang und Zeit erheblich modifiziert, da andernfalls der Fußgängerverkehr erheblich gefährdet gewesen wäre.
Auch müssen aktuell im Bereich Neuhauser Straße/Herzog-Wilhelm-Straße dringend Pflasterarbeiten durchgeführt werden, da das Baureferat mitteilte, dass ansonsten eine Stolpergefahr für Fußgängerinnen und Fußgän-ger besteht. Hier konnte das Kreisverwaltungsreferat in Gesprächen mit der ausführenden Baufirma erreichen, dass die Arbeitszeit tagsüber bis 13 Uhr beschränkt wird.
Das Kreisverwaltungsreferat wird demnächst an die SWM und an das Baureferat-Tiefbau mit der Bitte herantreten, aufschiebbare Arbeiten in der Altstadt und in sonstigen sensiblen Bereichen während größerer Veranstaltungen wie zum Beispiel dem Stadtgründungsfest und dem München Marathon oder der Vorweihnachtszeit zurückzustellen.
Ich bitte, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.