Die denkmalgeschützten Dorfensembles Münchens sind über das gesamte Stadtgebiet verteilt und heutzutage wieder räumlicher Ankerpunkt der lokalen Identität. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege befasst sich in regelmäßigen Abständen mit dem denkmalschützerischen Status der Münchner Dorfensembles. Die Ensembles werden nach Ablauf von fünf Jahren nun 2016 und 2017 durch das Landesamt neu überprüft. In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung wurde der Stadtrat über die Entwicklungen seit 2011 beziehungsweise 2012 unterrichtet. Zu den Ensembles Aubing und Ramersdorf werden überdies konkrete Entscheidungsvorschläge zur nachhaltigen Sicherung der Denkmaleigenschaft vorgelegt.
Für Aubing erfolgte der Beschluss vorbereitender Untersuchungen gem. § 141 Abs. 3 BauGB (Städtebauförderung, Schwerpunkt Ensembleschutz). Mit der Durchführung beauftragt wird die Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung (MGS), sodass eine fristgerechte Information des Landesdenkmalrates über die Aktivitäten und Kriterien zum Erhalt des Ensembles erfolgen kann.
Für Ramersdorf wurde die weitere Umsetzung der anstehenden Planungsschritte zur Neuordnung des ehemaligen Dorfkerns entsprechend des Wettbewerbsergebnisses im Rahmen des Bund-Länder-Programms „Städtebaulicher Denkmalschutz“ beschlossen sowie die fristgerechte Information des Landesdenkmalrates über die Aktivitäten und den geforderten Bebauungsvorschlag.