Ab sofort können temporäre Haltverbote auch online beim Kreisverwaltungsreferat beantragt werden. Wer beispielsweise für Umzüge, Filmaufnahmen, Baustellenbelieferung oder ähnliche Anlässe ein Haltverbot benötigt, kann dies nun bequem im Internet erledigen. Dazu ist es notwendig, im Online-Service-Portal den Service „Haltverbot beantragen“ unter http://www.buergerserviceportal.de/bayern/muenchen/bsp_munchen_halt-verbot aufzurufen und das Antragsformular auszufüllen. Wichtig dabei ist, dass der Antrag mindestens zehn Arbeitstage vor dem geplanten Termin gestellt wird. Außerdem müssen alle Angaben vollständig sein, damit der Antrag online versandt und weiter bearbeitet werden kann. Die Zusendung der Genehmigung erfolgt per Post oder Fax.
Weitere Informationen zu vorübergehenden Haltverboten gibt es im Internet unter www.muenchen.de/haltverbot.