Hauptbahnhof – Sanierung der Gleishalle für eine innovative Licht- technik nutzen!
Antrag Stadtrat Richard Quaas (CSU) vom 26.8.2015
Antwort Referat für Stadtplanung und Bauordnung:
Mit dem Antrag Nr. 14-20/A 01337 vom 26.8.2015 bitten Sie darum, dass Herr Oberbürgermeister bei der Deutschen Bahn AG vorstellig werden und anregen soll, die Sanierung der denkmalgeschützten großen Gleishalle des Münchner Hauptbahnhofes auch dazu zu nutzen, eine innovative Lichttechnik in und unter dem großen Bahnhofshallendach zu installieren, die diesen Teil des Münchner Hauptbahnhofes, auch als technisches Referenzkunstwerk für eine technisch innovative Stadt und Bahngesellschaft, hervorhebe, nachdem mit Osram einer der großen Player im Beleuchtungsgeschäft in der Landeshauptstadt seinen Konzernsitz habe.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlauben wir uns, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wurde mit der geschäftsordnungsgemäßen Behandlung des o.g. Antrags beauftragt und hat, der Intention Ihres Antrags entsprechend, die DB Station&Service AG um Stellungnahme gebeten. Daher darf im Folgenden deren Antwort wiedergegeben werden:
„Der Vorschlag kann seitens der DB Station&Service aus folgenden Gründen nicht umgesetzt werden:
Die Umrüstung der gesamten Beleuchtungsanlage – Anwendung der LED-Technik – im Münchner Hauptbahnhof befindet sich bereits in der Schlussphase der Ausführung.
Eine Direktvergabe wäre selbst bei gesicherter Finanzierung nicht zulässig.“
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.Durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Bauantrages für ein Mehrfa-
milienwohnhaus
Anfrage Stadträte Fritz Schmude und Andre Wächter (ALFA – Allianz für Fortschritt und Aufbruch) vom 23.9.2015
Antwort Referat für Stadtplanung und Bauordnung:
Mit Schreiben vom 23.9.2015 haben Sie gemäß § 68 GeschO folgende Anfrage an Herrn Oberbürgermeister gestellt, die vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt beantwortet wird.
Um eine Terminverlängerung bis Ende Januar 2016 wurde gebeten und auch gewährt.
In Ihrer Anfrage führen Sie Folgendes aus:
„Wie lang dauert die Erteilung der Baugenehmigung für ein Mehrfamilien- haus, in der Unterteilung von bis zu 10, 11-50 und über 50 Einheiten, nach fristgemäßer Beibringung aller Unterlagen. Eine zügige Bearbeitung der Bauanträge ist notwendig, da der große Bedarf an Wohnraum sich durch die Ankunft der vielen Flüchtlinge erhöht und die Situation auf dem Woh- nungsmarkt verschärft.“
Frage:
Wie lange dauert es durchschnittlich, bis eine Baugenehmigung für ein Mehrfamilienhaus nach fristgemäßer Beibringung aller Unterlagen erteilt wird?
Dabei soll eine Unterteilung nach Größe der Objekte (z.B. bis zu 10, 11-50, über 50 Einheiten), sowie nach der Bearbeitungszeit in Monatsschritten vorgenommen werden.
Antwort:
Für die folgenden Zahlen wurden alle in der Zeit vom 1.10.2014 bis 30.9.2015 abgeschlossenen Anträge, die Wohneinheiten beinhalten ausgewertet. Insgesamt waren dies ca. 1.100 Vorhaben.
Dabei sind ca. 85% aller Anträge nicht vollständig. Werden die fehlenden Unterlagen nach der Erstüberprüfung fristgerecht beigebracht, so ist frühestens ca. 3 Wochen nach Antragseingang die vollständige Prüfung möglich. Bei den angegebenen Laufzeiten handelt es sich um die
Bruttolaufzeit ab Antragseingang.Bei den Bauvorhaben mit bis zu 10 Wohneinheiten liegt die durchschnittliche Laufzeit bei 136 Tagen, ca. 30% der Anträge werden mit einer Laufzeit < 90 Tagen bearbeitet.
Bei Bauvorhaben mit 11-50 Wohneinheiten liegt die durchschnittliche Laufzeit bei 176 Tagen, es werden nur noch ca. 10% innerhalb der ersten 90 Tage abgeschlossen, 70% dauern länger als 130 Tage.
Die Bearbeitungszeiten der großen Bauvorhaben mit mehr als 50 Wohneinheiten liegen in etwa im gleichen Bereich, der Durchschnitt beträgt hier 186 Tage.