Umzug des Schulzentrums für Farbe und Gestaltung – Ist das Provisorium wirklich notwendig?
-
Rathaus Umschau 43 / 2016, veröffentlicht am 04.03.2016
Umzug des Schulzentrums für Farbe und Gestaltung – Ist das Proviso- rium wirklich notwendig?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Richard Progl und Ursula Sabathil (Fraktion Bürgerliche Mitte – Freie Wähler/ Bayernpartei) vom 1.1.2015
Antwort Stadtschulrat Rainer Schweppe:
Am 1.12.2015 stellten Sie eine Anfrage gemäß § 68 der Geschäftsordnung der Landeshauptstadt München in oben genannter Angelegenheit.
In Ihrer Anfrage führen Sie aus:
Die Schülerinnen und Schüler der Städtischen Fach-, Meister- und Berufsschulen für Farbe und Gestaltung sind bisher im Schulzentrum an der Luisenstraße untergebracht. Angeblich ist für die Sparte ein Neubau an der Carl-Wery-Straße geplant, der Umzug soll aber erst in einigen Jahren anstehen.
Nach Informationen der Personalvertretung soll die Schule aber vorerst in ein Provisorium an der Schertlinstraße ziehen. Dieser zweimalige Umzug würde für die Schule einen enormen organisatorischen Aufwand bedeuten und doppelte Kosten verursachen. Darüber hinaus wäre im Provisorium mangels Werkstätten und geeigneter Räume kein Praxisunterricht möglich. Das Gebäude an der Luisenstraße wurde erst kürzlich (mit Materialien der Stadt und durch Eigenleistung der Schüler) soweit renoviert, dass es bis zur Fertigstellung des Neubaus noch bestens genutzt werden könnte. Das geforderte Raumprogramm für die Carl-Wery-Straße wurde bereits im März 2015 beim ZIM eingereicht – seitdem hat die Schule keine weiteren Informationen über den Fortgang der Planungen erhalten.
Das Referat für Bildung und Sport nimmt hierzu wie folgt Stellung, möchte aber, bevor im Einzelnen auf die jeweiligen Fragen eingegan- gen wird, den Sachverhalt im Gesamtzusammenhang darstellen:
Das Berufsschulzentrum an der Luisenstraße 9 – 11 Bauteil V soll generalsaniert bzw. ganz oder teilweise abgerissen und dann neu gebaut werden (Bauteile I bis IV sind bereits saniert).
Die Untersuchungen und Planungen dafür werden zur Zeit vorgenommen.
Die Berufsschulen für das Bau- und Kunsthandwerk, die Fachschule für Bautechnik und die Berufsschule für das Spenglerhandwerk, Umwelt- und Versorgungstechnik sollen nach den Baumaßnahmen wieder in der Luisenstraße 9 – 11 untergebracht werden.Für die Berufs-, Fach- und Meisterschulen aus dem Bereich Farbe und Gestaltung soll ein Neubau in der Carl-Wery-Straße errichtet werden – hierfür wird gerade die Bauvoranfrage erstellt.
Während der Baumaßnahmen in der Luisenstraße 9 – 11 ist mit erheblichen Beeinträchtigungen für den Unterricht zu rechnen.
Alle dort untergebrachten Schulen haben Bedenken geäußert, ob ein geregelter Schulbetrieb während der Bauphase, besonders wegen der großen Lärmbelästigung möglich ist und deshalb eine komplette Auslagerung während der Bauzeit befürwortet.
Auch aus bautechnischer Sicht ist eine komplette Auslagerung der Schulen während der Bauzeit sinnvoll und unbedingt erforderlich.
Ein Verbleib der Schulen in der Luisenstraße bis die neue Berufsschule für Farbe und Gestaltung an der Carl-Wery-Straße fertiggestellt ist, würde einen Baubeginn an der Luisenstraße um weitere Jahre, voraussichtlich bis zum Jahr 2021 verzögern.
Ziel des Referates für Bildung und Sport ist es jedoch, beide Schulen (Luisenstraße und Carl-Wery-Straße) gleichzeitig zu bauen bzw. zu sanieren. Die Schulen warten schon seit etlichen Jahren auf eine Sanierung, weshalb auch notwendige Baumaßnahmen (vor allem auch in den Werkstätten) zurückgestellt wurden.
Aus Platzgründen sind die Werkstätten sowie Praxisräume der Berufsschule für Farbe und Gestaltung auch heute schon in die Zeppelinhalle an der Gmunder Straße ausgelagert und sollen dort auch während der Bauzeit für die Carl-Wery-Straße bleiben.
Das mögliche Ausweichquartier an der Schertlinstraße liegt nur eine U-Bahnstation von der Gmunder Straße entfernt. Der Weg für Lehrer und Schüler zwischen den beiden Unterrichtsstätten wird während der Auslagerung somit kürzer als bisher.
Die Schulen wurden seit Beginn der Planungen regelmäßig über den jeweiligen Planungsstand und auch über den Ort und den Stand der Verhandlungen bezüglich möglicher Ausweichquartiere informiert und in die Planungen mit einbezogen.
Im Zuge des Unterrichts der Berufsschule für Farbe und Gestaltung wurden Akustikmaßnahmen und Malerarbeiten in einzelnen Klassenräumen durch die Schülerinnen und Schüler vorgenommen. Die Materialien dafür wurden von der Stadt gestellt.Mit den Baumaßnahmen für die Carl-Wery-Straße und die Luisenstraße soll voraussichtlich 2018 vorbehaltlich der Genehmigung des Stadtrates im Zuge eines künftigen Schulbauprogrammes und vorbehaltlich planungsrechtlicher Abklärungen begonnen werden.
Da der normale Schulbetrieb bis zum Baubeginn (Carl-Wery-Straße und Luisenstraße 9 - 11) in der Luisenstraße erfolgt, werden bis dahin auch alle Baumaßnahmen vorgenommen, die absolut notwendig sind, um eine Nutzung des Gebäudes in angemessener Weise sicher zu stellen.
Ihre Fragen werden wie folgt beantwortet:
Frage 1:
Trifft es zu, dass das Schulzentrum von der Luisen- über eine Zwischensta- tion in die Carl-Wery-Straße umziehen soll?
Antwort:
Siehe obige Stellungnahme.
Frage 2:
Wenn ja, sind von dem geplanten Umzug noch weitere Schulzweige be- troffen? Wenn ja, welche? Mit wie vielen Schülern jeweils?
Antwort:
Folgende Schulen des Berufsschulzentrums an der Luisenstraße 9 – 11 sollen während der Bauzeit in einem Ausweichquartier untergebracht werden:
- Städtische Berufsschule für Farbe und Gestaltung
- Städtische Fachschule für Farb- und Lacktechnik
- Städtische Meisterschule für das Vergolderhandwerk
- Städtische Meisterschule für das Maler- und Lackiererhandwerk
Es werden ca. 400 Schülerinnen und Schüler gleichzeitig an den Berufs- Fach- und Meisterschulen für Farbe und Gestaltung unterrichtet.
Ein Ausweichquartier wird für die Unterrichtsräume und einen Teil der Werkstätten benötigt.
- Berufsschule für das Spenglerhandwerk, Umwelt- und Versorgungstechnik
- Fachschule für Heizungs-, Lüftungs-,Klima- und SanitärtechnikEs werden ca. 400 Schülerinnen und Schüler an der Berufs- und Fachschule für Spengler, Heizungs- Klima- und Sanitärtechnik pro Woche unterrichtet.
Ein Ausweichquartier wird sowohl für Werkstätten als auch für die Unterrichtsräume benötigt.
- Berufsschule für das Bau- und Kunsthandwerk
- Berufsfachschule für das Bau- und Kunsthandwerk
- Meisterschule für das Holzbildhauerhandwerk
- Meisterschule für das Gold- und Silberschmiedehandwerk
- Fachschule für Steintechnik
- Fachschule Bautechnik
Es werden ca. 500 Schülerinnen und Schüler gleichzeitig an der Berufs- und Fachschule für den Bereich Bau gleichzeitig unterrichtet.
Für diese Schule wird ein Ausweichquartier nur für die Werkstätten benötigt. Dort werden in 120 Wochenstunden ca. 75 bis 100 Schülerinnen und Schüler gleichzeitig unterrichtet.
Frage 3:
Handelt es sich bei den betroffenen Gebäuden und Grundstücken jeweils um städtisches Eigentum?
Antwort:
Bei den betroffenen Gebäuden und Grundstücken für die Auslagerung handelt es sich nicht um städtisches Eigentum.
Die Luisenstraße 9 – 11 und das künftige Schulgebäude an der Carl-Wery-Straße befinden sich im Eigentum der Stadt München.
Frage 4:
Wie weit sind die Planungen bezüglich des Neubaus in der Carl-Wery- Straße fortgeschritten? Wie sieht der Zeitplan aus?
Antwort:
Siehe obige Stellungnahme.
Frage 5:
Wäre eine Lösung mit nur einem Umzug für die Berufsschule für Farbe und Gestaltung möglich, bei der sowohl Aufwand als auch Kosten gespart werden könnten?Antwort:
Im Grundsatz wäre die Reduzierung der Umzüge und der Verzicht auf Auslagerungen an andere Standorte eine mögliche Lösung.
Es muss hier aber nochmals deutlich gemacht werden, dass sich bei einer solchen Lösung der Baubeginn für die Generalinstandsetzung bzw. den Neu- oder Teilneubau des Schulgebäudes Luisenstraße 9 – 11 bis 2021 verschieben würde und die Schulen damit weitere Jahre mit den räumlichen und baulichen Unzulänglichkeiten leben müssten.
In der Gesamtabwägung ist einer raschen Lösung zur Umsetzung der von den Schulen und den betroffenen Innungen seit Jahren vehement geforderten Generalinstandsetzung bzw. einem Neu- oder Teilneubau der Vorzug zu geben.