Weshalb wird der Taxiverkehr in der Münchner Altstadt einge- schränkt?
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Rathaus Umschau 43 / 2016, veröffentlicht am 04.03.2016
Weshalb wird der Taxiverkehr in der Münchner Altstadt einge- schränkt?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Dr. Wolfgang Heubisch, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer-Rath (Fraktion Freiheitsrechte, Transparenz und Bürgerbeteiligung (FDP – HUT – Piraten)) vom 24.9.2015
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Wilfried Blume-Beyerle:
Ihrer Anfrage liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
„Das Taxi ist Teil des Öffentlichen Personennahverkehrs. Taxis sind eine wichtige Ergänzung für das Angebot des Münchner Verkehrsverbundes. Die Attraktivität des Taxiverkehrs muss ein wichtiges Anliegen der Stadt- politik sein, sowohl hinsichtlich des Preises, der Standplätze und der Verkehrsrouten. Seit 21. Mai 2015 wird der Taxiverkehr entlang des Viktuali- enmarkts untersagt. Dort wo vorher ‚Taxi frei‘ stand, steht nun ein Verbots- schild für Taxis, zudem ist der Bereich nun Fußgängerzone.
Das bedeutet das Aus für Taxis für die legale Durchfahrt über den Viktua- lienmarkt in westliche Richtung. Die Folge davon sind Mehrkosten für die Fahrgäste und absurde Umwege für Taxifahrer auf der Suche nach einem freien Platz zu einem der Taxistände in der Altstadt.“
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet. Die darin aufgeworfenen Fragen beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Wann wurde die Straße entlang des Viktualienmarkts zur Fußgängerzone erklärt?
Antwort:
Die Beschilderung des Viktualienmarkts als Fußgängerzone wurde zunächst zur Erprobung am 12.6.1991 durch das Kreisverwaltungsreferat angeordnet. Der Stadtrat war mit der Sache mehrfach befasst. Die letztendliche Umwidmung zum Fußgängerbereich erfolgte mit Verfügung des Baureferats am 23.4.2010.
Frage 2:
Trifft es zu, dass die Regierung von Oberbayern (Rechts- und Fachaufsicht) bemängelt hat, dass der Fahrzeugdurchlauf auf dem Viktualienmarkt zu hoch sei, um einer Fußgängerzone zu genügen?Antwort:
Die Regierung von Oberbayern teilte mit Schreiben vom 3.6.2013 mit, dass sie es für zwingend erforderlich halte, die Sicherheit für Fußgänger durch das Fernhalten von nicht notwendigem Kraftfahrzeugverkehr zu erhöhen.
Frage 3:
Wenn der Bereich entlang des Viktualienmarkts Fußgängerzone ist, stellt sich die Frage, inwieweit der Fahrradverkehr hier uneingeschränkt erlaubt ist und künftig sogar verstärkt für den Fahrradverkehr genutzt werden soll?
Antwort:
Bei dieser Fragestellung sind verkehrsplanerische Belange betroffen. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung teilte auf Nachfrage folgendes mit:
Die Frage der künftigen Aufrechterhaltung der Fußgängerzone im Bereich des Viktualienmarktes bei erhöhtem Radverkehrsaufkommen stellt sich v.a. auch im Zusammenhang mit dem Ziel der Verlängerung der Fußgängerzone am Marienplatz und in der Dienerstraße lt. Antrag Nr. 14-20/A 00507 von Herrn Stadtrat Hans Podiuk und Herrn Stadtrat Alexander Reissl vom 2.12.2014. Die Verwaltung wird hierzu in Kürze dem Stadtrat eine Beschlussvorlage unterbreiten, in der die zur Umsetzung dieses Zieles erforderlichen verkehrsfunktionalen und verkehrsrechtlichen Maßnahmen dargelegt werden.
Frage 4:
Ist der Bereich entlang des Viktualienmarkts nicht vielmehr ein „Verkehrs- beruhigter Geschäftsbereich“ statt einer Fußgängerzone?
Antwort:
Verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche verfügen über eine getrennte Verkehrsführung von Fußgängern und Fahrzeugen. Sie sind in Innenstadtlagen mit einem hohen Verkehrsaufkommen und einer überwiegenden Auf-
enthaltsfunktion nach den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) möglich. In diesen Bereichen kann eine Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkung von weniger als 30 km/h angeordnet werden. Solche Verkehrsberuhigten Geschäftsbereiche können dann sinnvoll sein, wenn die vorgenannten Voraussetzungen vorliegen und die Geschäfte und Restaurants in einer solchen Straße weiterhin mit dem KFZ erreichbar sein müssen. Bezogen auf den Viktualienmarkt wäre die Folge, dass eine Ausweisung von Parkplätzen erforderlich wäre. Für Besucher der Münchner Innenstadt wäre dies ein Anreiz wieder vermehrt mit Kraftfahrzeugen anzufahren. Fer-ner würde dann auch wieder Durchgangsverkehr auf dem Viktualienmarkt stattfinden. Eine Freigabe des Viktualienmarktes für den motorisierten Individualverkehr hätte wohl zur Folge, dass sich das Verkehrsaufkommen dann vermutlich auch in den umliegenden Straßen wieder erhöht. Dies wäre dann die Ursache für einen Anstieg der Abgasbelastung für die Anwohner und Fußgänger sowie für Fahrzeitverluste bei den öffentlichen Verkehrsmitteln. Problematisch wäre zudem der hohe Fußgängerquerungsverkehr zwischen der Fußgängerzone Marienplatz sowie dem Petersplatz und das hieraus entstehende Konfliktpotential zwischen Fußgängern und dem motorisierten Individualverkehr.
Frage 5:
Trägt die Sperrung für Taxis entlang des Viktualienmarkts zu einer weiteren Verstopfung des Altstadtrings bei?
Antwort:
Zu dieser Frage teilte das Referat für Stadtplanung und Bauordnung auf Nachfrage folgendes mit:
Gemäß der letzten uns vorliegenden Verkehrserhebung vom 13.10.2008 passieren den Marienplatz in der Zeit von 7 bis 19 Uhr ca. 400 Taxen. Davon ausgehend, dass hiervon ein Teil Kreisfahrten darstellen, um auf den Taxenstandplatz vor dem Kaufhaus Beck nachrücken zu können bzw. im Bereich des Marienplatzes Kunden zu akquirieren, stellt dieses Aufkommen sicherlich eine Obergrenze dar. In Anbetracht des Gesamtverkehrsaufkommens am Altstadtring von ca. 18.000 Kfz/24 h im Bereich der Frauenstraße, ca. 26.000 kfz/24 h im Bereich des Thomas-Wimmer-Rings bis zu ca. 47.000 Kfz/24 h im Bereich der Sonnenstraße erwarten wir durch die geänderte Taxenerschließung keine relevanten Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Altstadtrings.
Frage 6:
Bedeutet diese Sperrung nicht ein erhebliches Maß an Umwegfahrten, die nicht nur zu Mehrkosten für Bürger und Taxiunternehmen führt, sondern auch eine Mehrbelastung an Schadstoffen darstellt?
Antwort:
Es ist nicht auszuschließen, dass es vereinzelt zu kürzeren Umfahrungen kommt. Im Hinblick auf den Zugewinn bei der Verkehrssicherheit und die Verbesserung der Aufenthaltsqualität sind diese jedoch zu vernachlässigen. Auch reduzieren sich durch die getroffene Verkehrsmaßnahme die soge-nannten Rundfahrten von Taxis die zwischen Marienplatz, Viktualienmarkt und Rindermarkt zu beobachten waren.
Frage 7:
Inwieweit wird berücksichtigt, dass das Taxi eine Alternative zum Indivi- dualverkehr und als Bestandteil des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ein unverzichtbares Bindeglied zwischen dem Angebot der MVG und den Bedürfnissen der Kunden ist?
Antwort:
Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) regelt, dass der Verkehr mit Taxis oder Mietwagen nur dann dem öffentlichen Personennahverkehr zuzuordnen ist, wenn er Straßenbahnen, Obusse und Kraftfahrzeuge im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen, ergänzt oder verdichtet. Der Nachfrage an Taxis wird ungeachtet dessen generell durch die Häufung von Taxistandplätzen im Bereich der Altstadt Rechnung getragen. Neben dem Taxistandplatz auf dem Viktualienmarkt gibt es sowohl im Tal, auf dem Marienplatz, dem Rindermarkt, der Dienerstraße und vielen weiteren Örtlichkeiten ausreichend Taxistandplätze.