Eklat im Rathaus – schlug die Polizei über die Stränge?
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 29.1.2016
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Auf Ihre Anfrage vom 29.1.2016 nehme ich Bezug;
In Ihrer Anfrage haben Sie folgenden Sachverhalt vorausgeschickt: „Am Rande der Vollversammlung des Münchner Stadtrats am 27.1.2016 kam es zu einem auch in der Lokalpresse beschriebenen ‚Eklat‘, als sich eine als ‚bekannte Rechtsaktivistin‘ beschriebene Besucherin auf einige Ausführungen des OB hin mit lautstarken Zwischenrufen bemerkbar machte. Nach mehreren Ermahnungen verwies der OB die Dame von der Zuschauertribüne. Polizeibeamten von der PI 11 gelang es schließlich, sie hinaus zu eskortieren. Zur Feststellung ihrer Personalien wurde sie mit einem Streifenwagen in die nahegelegenen PI 11 verbracht und dort u.a. einer Leibesvisitation unterzogen.“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Warum war es den Polizeibeamten nicht möglich, in diesem Fall die Fest- stellung der Personalien vor Ort, also im Rathaus, vorzunehmen?
Antwort:
Hier darf auf die Polizeiinspektion München in eigener Zuständigkeit verwiesen werden.
Frage 2:
Eine Leibesvisitation ist bei der Feststellung der Personalien normaler- weise nicht üblich – warum erfolgte sie in diesem Fall?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 3:
Inwieweit vermag der Oberbürgermeister nachzuvollziehen, dass die an den Vorgängen beteiligten Polizeikräfte den Grundsatz der Verhältnismäßig- keit außer Acht ließen? Auf wessen Veranlassung geschah dies?
Antwort:
Der Oberbürgermeister bedankt sich bei der Münchner Polizei für ihr umsichtiges und beherztes Eingreifen.