In der Bayernkaserne häufen sich die Straftaten – was ist der LHM bekannt?
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 11.11.2015
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Wilfried Blume-Beyerle:
Ihre Anfrage vom 11.11.2015 wurde im Auftrag von Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter in Federführung dem Kreisverwaltungsreferat zur Beantwortung zugeleitet.
Ihrer Anfrage schicken Sie folgenden Sachverhalt voraus:
„Die ‚tz‘ berichtete dieser Tage unter der Überschrift ‚Aufgebrachte Syrer drohen Polizei mit Waffengewalt‘ über eine gewaltträchtige Situation in der Erstaufnahme-Einrichtung auf dem Fürstenfeldbrucker Fliegerhorst. Dabei soll eine Schwarzafrikanerin sexuell belästigt worden sein, mutmaßlich von einem Syrer. Beim Versuch, die Konfliktparteien zu trennen, eskalierte die Situation, und die eingesetzten Polizisten sahen sich unvermittelt einer gewaltbereiten Zusammenrottung von ‚Syrern‘ gegenüber (Quelle: http:// www.tz.de/muenchen/region/
aufgebrachte-syrer-drohen-polizei-waffengewalt-tz-5702770.html, zul. aufgerufen: 11.11.2015., 3.48 Uhr; KR). – In einem inzwischen wieder ent- fernten Leserkommentar zu diesem ‚tz‘-Beitrag gab ein Leser eine inte- ressante Information aus der Münchner Erstaufnahmeeinrichtung in der Bayernkaserne preis und schrieb: ‚Im Strafjustizzentrum an der Nymphen- burger Straße werden die in der Bayernkaserne begangenen Straftaten bereits per Sammelverfahren verfolgt, weil man sonst der Anzahl der dort begangenen Delikte nicht mehr Herr wird.‘ – Hier stellen sich Fragen.“
Zu dem im Einzelnen gestellten Fragen teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Frage 1:
Was ist der LHM über die in dem Leserkommentar angedeuteten Zu- stände in der Erstaufnahmeeinrichtung in der Bayernkaserne bekannt? Um welche Delikte handelt es sich, die sich dort häufen?
Antwort:
Der Landeshauptstadt München liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
Frage 2:
Was ist der LHM über die im Strafjustizzentrum an der Dachauer Straße bearbeiteten Delikte und insbesondere über ihre Abarbeitung im Wege von „Sammelverfahren“ bekannt?Antwort:
Die von Ihnen gestellte Frage betrifft ausschließlich Angelegenheiten, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der Landeshauptstadt München fallen. Mangels eigener Zuständigkeit ist die Beantwortung Ihrer Frage daher nur durch die Justizbehörden möglich.