Bezahlbaren Wohnraum bei Genossenschaften erhalten
Antrag Stadtrats-Mitglieder Christian Amlong, Alexander Reissl, Heide Rieke und Beatrix Zurek (SPD-Fraktion) vom 18.9.2015
Antwort Referat für Stadtplanung und Bauordnung:
Sie beantragten, dass der Bund aufgefordert werden soll den Genossenschaften die Nutzung der Erbbaugrundstücke auch nach Ablauf des Erbbaurechts für den Wohnungsbau zu erhalten. Dies kann durch Verlängerung des Erbbaurechts oder durch einen Verkauf des Grundstückes zu sozial verträglichen Konditionen erfolgen.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlauben wir uns, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Für die verzögerte Beantwortung bitten wir um Nachsicht.
Zu Ihrem Antrag vom 18.9.2015 teilt Ihnen das Referat für Stadtplanung und Bauordnung Folgendes mit:
In unserem Haus ist kein aktueller Vorgang bezüglich einer Verlängerung eines Erbbaurechtes des Bundes oder einer geplanten Veräußerung eines Erbbaurechtsgrundstückes durch die Bundesanstalt für Immobilienfragen bekannt.
Bisher ist es übliche Praxis des Bundes, auslaufende Erbbaurechtsverträge auf Wunsch des Erbbauberechtigten zu verlängern und bei noch laufenden Verträgen einen Verkauf nicht voranzutreiben. Sofern ein Erbbaurechtsnehmer das Grundstück, auch während der Laufzeit des Erbbaurechtes, erwerben möchte, erfolgt zur Ermittlung des Verkehrswertes eine öffentliche Ausschreibung des Grundstückes. Dem Erbbauberechtigen wird hierbei der Einstieg in das wirtschaftlichste Gebot ermöglicht.
Nach unseren Informationen ist eine Änderung der bisher üblichen Praxis bei der Verlängerung von Erbbaurechten bzw. des Verkaufes von Erbbaurechtsgrundstücken des Bundes nicht geplant. Zuletzt wurde nach einer Pressemitteilung aus dem Jahr 2012 von Herrn Singhammer – Mitglied des Deutschen Bundestages – durch Gespräche mit dem Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eine Bestätigung dieser Vorgehensweise erreicht.Zu der Anzahl der Wohnungen, die von Genossenschaften im Erbbaurecht auf Bundesgrundstücken errichtet wurden, können von hier aus keine Angaben gemacht werden, da es sich nicht ausschließlich um geförderte Wohnungen handelt.
Die Bemühungen um bezahlbaren Wohnraum werden nur erfolgreich sein, wenn bund- und länderübergreifende Maßnahmen erfolgen. Daher hat sich der Herr Oberbürgermeister mit Schreiben vom 26.1.2016 an die
Ministerien für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, für Arbeit und Soziales sowie für Finanzen gewandt und anknüpfend an die produktiven und inhaltlich vielversprechenden Gespräche im Rahmen der Initiative „Busse nach Berlin“ noch einmal die Forderungen auf eine angemessene und dauerhafte Beteiligung des Bundes an der Wohnungsbauförderung bekräftigt.
Parallel hierzu hat sich der Herr Oberbürgermeister auch an den Bayerischen Ministerpräsidenten gewandt und die für die Erhaltung und Schaffung bezahlbaren Wohnraumes notwendige Unterstützung eingefordert.
Im Weiteren werde ich mich bezüglich der Verfahrensweisen bei den angesprochenen Grundstücken im Erbbaurecht direkt an die Bundesanstalt für Immobilienfragen wenden.
Wir werden die Angelegenheit weiter verfolgen und Sie zu gegebener Zeit über die Ergebnisse informieren.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.