Außerordentliche Kreativität der Münchner Polizei bei Kriminalisie- rung von Anti-Nazi-Protesten
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Jutta Koller, Dominik Krause und Oswald Utz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/Rosa Liste) vom 6.10.2015
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Wilfried Blume-Beyerle:
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage vom 6.10.2015 zur Beantwortung überlassen.
Inhaltlich teilten Sie Folgendes mit:
„Am Rande der Pegida-Kundgebung am Montag, 5. Oktober, kam es zu ei- nem skurrilen Zwischenfall. Die Polizei nahm die Personalien eines Fotogra- fen auf, gegen ihn wird nun wegen Körperverletzung ermittelt. Der Grund: er habe mit seinem Blitz Pegida-Anmelder Heinz M., gegen den aktuell ein Verfahren wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung läuft, geblendet. Einen Foto-Blitz als Körperverletzung einzuordnen erscheint uns außeror- dentlich kreativ. Leider steht genau dieses Vorgehen in trauriger Kontinuität zu den letzten Wochen. Aus den Reihen von Pegida kommt es vor den Augen der Polizei regelmäßig zu Angriffen, was jedoch so gut wie nie ge- ahndet wird. Selbst verurteilte Rechtsterroristen können auf den Demos ungestört schalten und walten, weil sich die Kameras und Augen der Ein- satzkräfte hauptsächlich auf den Gegenprotest richten. Der wird dann unter absurden Gründen wie diesem kriminalisiert.
Ein außerordentlicher Fall ist der von Paul R. Dieser war nach einer Pegida- Kundgebug im Juli verhaftet worden und saß anschließend zwei Monate in Untersuchungshaft. Der Vorwurf: er habe eine zu kurze Fahnenstange da- bei gehabt (die SZ berichtete: ‚Neun Monate Haft auf Bewährung für Paul R.’, 15.9.). Auf der selben Kundgebung kam es nach Berichten beispiels- weise zu einem Pflastersteinwurf aus Reihen von Pegida, über dessen Ahndung bisher nichts bekannt ist.
Hier wird – so scheint uns – mit zweierlei Maß gemessen.“
Die von Ihnen gestellten Fragen betreffen ausschließlich Angelegenheiten, die in den Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums München fallen.
Mangels eigener Zuständigkeit des Kreisverwaltungsreferates konnte eine Beantwortung Ihrer Fragen nur durch das Polizeipräsidium München vorgenommen werden.Das Polizeipräsidium München hat auf Ihre Fragen wie folgt geantwortet:
Frage 1:
Was genau stellt an einem Fotoblitz eine Körperverletzung dar?
Antwort:
Die Polizei ist nach dem Legalitätsprinzip gem. § 163 Abs. 1 der Strafprozessordnung (StPO) zur Entgegennahme von Strafanzeigen verpflichtet. Ein Ermessensspielraum besteht nicht.
Frage 2:
Empfiehlt die Polizei künftig Gegendemonstrierenden, die ja regelmäßig von Einsatzbeamtinnen und -beamten fotografiert werden, nun das Tragen von Sonnenbrillen auf Anti-Nazi-Demonstrationen?
Antwort:
Während der PEGIDA-Versammlung am 12.10.15 wurden Frau MdL
Schulze und Herr StR Krause die auftretenden Konfliktsituationen im Versammlungsgeschehen vor Ort von einem Beamten der Pressestelle des Polizeipräsidiums München persönlich vor Augen geführt und die polizeilichen Maßnahmen erläutert.
Frage 3:
Werden künftig auch Anzeigen von Gegendemonstrantinnen und -demon- stranten aufgenommen, die von Einsatzkräften fotografiert wurden, aber dabei leider keine Sonnenbrille getragen haben?
Antwort:
Wie unter Punkt 2.
Frage 4:
Die Ermittlungen wegen des Hochhaltens eines Plakats letzte Woche (der Merkur berichtete: „http://www.merkur.de/lokales/muenchen/stadt-muen- chen/pegida-qegner-sauer-polizei-5575303.html), die Ahndung von Körper- verletzung durch einen Fotoblitz diese Woche: Gibt es bei der Münchner Polizei bereits weitere kreative Vorschläge, wie Anti-Nazi-Demonstranten kriminalisiert werden könnten?
Antwort:
Wie unter Punkt 2.Frage 5:
Da den Einsatzbeamtinnen und -beamten auf den Demonstrationen an- scheinend langweilig ist: gibt es bereits Überlegungen, wie gelangweilte Einsatzkräfte auf den Pegida-Demonstrationen unterhalten werden könn- ten? Gibt es vielleicht sogar Bestrebungen künftig den Blick auch auf die anwesenden Rechtsterroristen zu richten und Übergriffe aus Reihen von Pegida zu verhindern?
Antwort:
Wie unter Punkt 2.
Sollten noch detaillierte Fragen zu den Antworten des Polizeipräsidiums München bestehen, bitten wir Sie, diese direkt an dieses zu richten.