Konsequenzen aus der Klimaschutzkonferenz IV: Städtische Klimaschutzstrategie bis 2050
Antrag Stadtrats-Mitglieder Herbert Danner, Dominik Krause, Sabine Krieger und Sabine Nallinger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/Rosa Liste) vom 15.12.2015
Antwort Stephanie Jacobs; Referentin für Gesundheit und Umwelt:
Ich möchte, Ihr Einverständnis vorausgesetzt, Ihren Antrag „Konsequenzen aus der Klimaschutzkonferenz IV: Städtische Klimaschutzstrategie bis 2050“ vom 15.12.2015 mit diesem Schreiben beantworten.
Sie wünschen in Ihrem Antrag einen zeitnah vorgelegten Vorschlag der Stadtverwaltung für die Weiterentwicklung der städtischen Klimaschutzziele bis 2050 und darauf aufbauend die Erarbeitung einer Klimaschutzstrategie.
Im Rahmen des IHKM-Beschlusses zum Klimaschutzprogramm 2015 in
der Vollversammlung vom 20.11.2014 hat der Stadtrat das RGU beauftragt, das im Jahr 2004 erstellte Gutachten des Öko-Instituts „Kommunale Strategien zur Reduzierung der CO2-Emissionen am Beispiel der Stadt München“ entsprechend dem gegenwärtigen Stand der Technik und der Gesetzgebung zu aktualisieren. Dafür hat der Stadtrat Mittel in Höhe von 200.000 Euro bereitgestellt. Das Öko-Institut e.V. hat nach Ausschreibung und Vergabe am 1.7.2015 den Auftrag übernommen, für das RGU dieses Fachgutachten zu erstellen. Die Ergebnisse sollen im Sommer 2016 vorliegen und dem Stadtrat im 3. Quartal 2016 im Umweltausschuss bekannt gegeben werden. Das Fachgutachten stellt die zentrale fachliche Basis für den weiteren IHKM-Prozess, die Vorbereitung des Klimaschutzprogramms 2018 und die nachfolgenden Klimaschutzprogramme dar. Außerdem bildet es eine Orientierung und Handlungsgrundlage für weitere Akteure im Bereich Klimaschutz über das IHKM und die Stadtverwaltung hinaus.
Klimaschutzziel 2030 und Maßnahmenentwicklung:
Das Fachgutachten muss zunächst eine Aussage dazu treffen, ob mit den gegenwärtigen Maßnahmen die aktuellen Klimaschutzziele der LHM bis 2030 erreicht werden können; also einen Abgleich der realen Emissionsentwicklung mit den städtischen Zielen durchführen. Aufgabe des Fachgutachtens ist es außerdem, die Datengrundlagen und Ergebnisse des CO2-Monitorings des RGU fachlich zu überprüfen. Neben der Bestandsaufnahme der derzeitigen Aktivitäten werden vom Öko-Institut konkreteMaßnahmenvorschläge erwartet, um sicherzustellen, dass die gesetzten Ziele in 2030 erreicht werden. Diese können bereits in die Erstellung des nächsten Klimaschutzprogramms, das Ende 2017 dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt wird, einfließen.
In Jahr 2015 lag der Schwerpunkt der Aufgaben des Auftragnehmers in der Bestandsaufnahme. Dies erfolgte zum einen durch einen halbtägigen Workshop, zu dem vor allem städtische Akteure außerhalb der Stadtverwaltung eingeladen waren, ihre Ideen und Maßnahmenvorschläge für die Erreichung der Klimaschutzziele 2030 in den Bereichen Verkehr, Energieerzeugung, Gebäudesektor, Wirtschaft und Bewusstseinsbildung einzubringen. Außerdem führte der Auftragnehmer im Herbst 2015 sogenannte Experteninterviews mit ausgewählten Akteuren der Stadtgesellschaft durch, deren Ergebnisse ebenfalls in das Fachgutachten einfließen.
In einem weiteren vom Auftragnehmer durchgeführten Workshop Mitte Februar 2016 ging es um die Vorstellung der vom Auftragnehmer zu erarbeitenden Maßnahmenvorschläge für die Zielerreichung in 2030. Hierzu waren städtische Akteure sowie Mitarbeiter der Stadtverwaltung, die konkret an der Maßnahmenentwicklung im IHKM mitwirken, eingeladen. Ziel der Veranstaltung war die Überprüfung der vom Auftragnehmer vorgestellten Maßnahmen im Hinblick auf eine konkrete Umsetzungsmöglichkeit durch die Stadtverwaltung sowie durch andere städtischen Akteure. Nur durch die Maßnahmenumsetzungen in allen Bereichen der Stadtgesellschaft können die gesetzten Klimaschutzziele in 2030 auch erreicht werden.
Im Nachgang zur Studie ist es die Aufgabe der Stadtverwaltung zu prüfen, welche Maßnahmen konkret in die Klimaschutzprogramme des IHKM
eingebracht und entweder von ihr oder von anderen städtischen Akteuren (z.B. den SWM, Verbänden oder Vereinen) umgesetzt werden müssen/ sollen/können. Zahlreiche Akteure der Stadtgesellschaft sind deshalb aktiv in den Prozess eingebunden und werden auch über die Ergebnisse der Studie informiert. Die Klimaschutzziele können nur in Zusammenarbeit der Stadtverwaltung mit den anderen städtischen Akteuren und der Stadtgesellschaft erreicht werden.
Klimaschutzziele/Klimaschutzstrategie:
Ein weiterer Schwerpunkt des Fachgutachtens liegt in der Entwicklung eines städtischen Klimaschutzziels bis 2050 – analog dem Zielhorizont derBundesregierung – und in einer konkreten, zielführenden Klimaschutzstrategie für den Zeitraum von 2030 bis 2050. Parallel zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen sind der Energieverbrauch in den Hauptverbrauchssektoren und die künftige Energieversorgung abzubilden. Dabei werden auch Daten und (Zwischen-)Ergebnisse von weiteren Aufträgen der Stadtverwaltung („Fachgutachten über die konzeptionellen Grundlagen einer 2.000-Watt-Gesellschaft“, intep; „Zukunftsschau München 2040+“, Frauenhofer IAO) einbezogen.
Ab dem Frühjahr 2016 wird der Auftragnehmer dann – aufbauend auf entsprechenden Entwicklungsszenarien – die Klimaschutzstrategie bis 2050 für die Gesamtstadt entwickeln. Hier werden auch die Zielsetzungen der Bundesregierung und die Ergebnisse der Klimaschutzkonferenz in Paris berücksichtigt. Gegenüber dem RGU hat das Öko-Institut dargestellt, dass die ambitionierten Ziele, die in den Klimaschutzszenarien für Deutschland gerechnet wurden, bereits ausreichen, um für Deutschland die COP-Ziele zu verwirklichen. Deshalb ist geplant, die Bundesziele für München berechnen zu lassen.
Wie gehen wir mit den Ergebnissen um?
Im Herbst 2016 wird der Stadtrat mit einer Bekanntgabe des Gutachtens im Umweltausschuss über die Ergebnisse informiert. Die Stadtverwaltung wird die Ergebnisse der Studie nutzen, um die Klimaschutzstrategie für München (Gesamtstadt inkl. Verwaltung) fortzuschreiben und die Maßnahmenvorschläge in das Klimaschutzprogramm 2018 des IHKM einzuarbeiten. Über das Vorgehen und die weiteren konkreten Schritte zur Umsetzung der Klimaschutzstrategie wird der Stadtrat mit dem Beschluss zum Klimaschutzprogramm 2018 im November 2017 zur Entscheidung befasst.
Ich bitte, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.