Landschaftsschutzgebiet Südpark stärken und gewerbliches Wild- parken auf der Inninger Straße endlich lösen!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Dr. Manuela Olhausen, Michael Kuffer und Otto Seidl (CSU-Fraktion) vom 21.7.2015
Antwort Baureferat:
In Ihrem Antrag fordern Sie eine geeignete bauliche Lösung, mit der das gewerbliche Abstellen von LKWs und Anhängern sowie das dauerhafte Abstellen von Wohnmobilen, Wohnwagen und Schrottfahrzeugen in der durch das Landschaftsschutzgebiet Südpark führenden Inninger Straße dauerhaft unterbunden wird.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit und keinen Vorgang mit stadtweit übergeordneter Bedeutung i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Wir danken für Ihre Fristverlängerung, um die wir Sie mit Schreiben vom 20.10.2015 baten.
Zu Ihrem Antrag vom 21.7.2015 teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Zum gleichen Thema gab es auch schon eine Bürgerversammlungs-
empfehlung vom 21.10.2014, die in der Sitzung des Bezirksausschusses des Stadtbezirks 7 Sendling-Westpark am 10.2.2015 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 02225) behandelt wurde.
Der Bezirksausschuss kam damals angesichts der durch einen Teilrückbau (Verschmälerung) der Inninger Straße ausgelösten Kosten in Höhe von mindestens 400.000 Euro zum Ergebnis, dass diese Kosten nicht im Verhältnis zum Nutzen stehen und schloss sich daher der Bürgerversammlungsempfehlung nicht an.
Ihren Antrag zum gleichen Thema nahmen wir zum Anlass, beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung eine Stellungnahme einzuholen, ob eine Schließung der Inninger Straße für Kfz-Verkehr und Öffnung ausschließlich für Fußgänger und Radfahrer im Netzzusammenhang denkbar wäre.Wir zitieren nachfolgend die eingegangene Stellungnahme des Referates für Stadtplanung und Bauordnung, die verschiedene Themenbereiche beleuchtet:
Funktion und Netzbedeutung der Inninger Straße
Die Inninger Straße ist gem. dem Verkehrsentwicklungsplan nicht Bestandteil des Münchner Hauptstraßennetzes. Sie besitzt für den Kfz-Verkehr in den Abschnitten zwischen der Südparkallee und der Holzhausener Straße und zwischen der Zufahrt zum Gartenbaustützpunkt und der Höglwörther Straße reine Erschließungsfunktion. Die Straßenbegrenzungslinien verlaufen dementsprechend. Der Abschnitt zwischen der Holzhausener Straße und der Zufahrt zum Gartenstützpunkt hat seitens des Referates für Stadtplanung und Bauordnung keine Kfz-Funktion zugewiesen. Die Inninger Straße, südlich der Holzhausener Straße hat, gem. dem Verkehrsentwicklungsplan-Rad die Funktion einer Hauptroute für den Radverkehr.
Verkehrsdaten für die Inninger Straße
Für die Inninger Straße liegen keine aktuellen Verkehrszählungen vor. In der Anlage werden allerdings Zählungen aus dem Jahr 1998 angefügt. Demnach hat die Inninger Straße eine Verkehrsbelastung von ca. 700 Kfz /24 h. Insbesondere aufgrund der Baustellensituation am Mittleren Ring – Südwest sind diese Zählungen nicht mehr aktuell und auch in Kürze wohl keine aussagekräftigen Zählungen möglich.
Die Inninger Straße ist aufgrund ihrer untergeordneten verkehrlichen Bedeutung nicht Bestandteil des Verkehrsmodells der Landeshauptstadt München und kann deshalb nicht modellhaft abgebildet werden.
Auswirkungen einer möglichen Schließung der Inninger Straße
Es ist davon auszugehen, dass Teile des aktuellen Verkehrsaufkommens, sich bei einer Auflassung des mittleren Abschnitts der Inninger Straße in das östlich gelegene Erschließungsnetz bzw. in die Murnauer- Höglwörther Straße (ca. 1 Minute Fahrzeitverlängerung) verlagern. Das angrenzende Straßennetz ist zwar in der Lage, dieses zusätzliche Verkehrsaufkommen aufzunehmen, ist aber im Gegensatz zur Inninger Straße beidseitig bebaut und hat überwiegend geringere Straßenbreiten.
Durch eine Auflassung des mittleren Teilstücks der Inninger Straße könnte das Parken in diesem Teilbereich zwar verhindert werden, es ist aber damit zu rechnen, dass dadurch ungenutzte Stellplatzflächen in der restlichen Inninger Straße, der Zielstattstraße und der Höglwörther Straße verstärkt für den ruhenden Verkehr in Anspruch genommen werden. Neben dem 7. Stadtbezirk wäre deshalb auch der 19. Stadtbezirk betroffen.Fazit
Eine Teilauflassung der Inninger Straße ist aus funktionellen Gründen möglich. Bei einer Teilauflassung wäre mit Verlagerungen des fließenden und des ruhenden Verkehrs in andere Gebiete zu rechnen. Die Verlagerungen sind zwar hinnehmbar, können letzten Endes aber nur gerechtfertigt werden, wenn die betroffenen Anwohner/-innen insbesondere des östlichen Wohngebietes der Teilauflassung zustimmen.
Abschließend ist eine Abwägung zwischen den verkehrlichen Belangen, den Belangen der Bewohner in der Inninger Straße und dem östlichen Wohngebiet und den Belangen des Südparks als Naherholungsgebiet zu treffen.“
Wie aus der Stellungnahme entnommen werden kann, steht eine abschließende Bewertung des Referates für Stadtplanung und Bauordnung zur Schließung der Inninger Straße also noch aus.
Das Baureferat wäre bereit, eine probeweise Sperrung der Inninger Straße zwischen Zufahrt zum Gartenbaustützpunkt und Holzhausener Straße umzusetzen, soweit die verkehrlichen Auswirkungen vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung abschließend bewertet werden und danach eine verkehrsrechtliche Anordnung vom Kreisverwaltungsreferat erlassen wird. Dementsprechend werden wir das Referat für Stadtplanung und Bauordnung mit dem Abdruck dieses Schreibens bitten, die abschließende Bewertung vorzunehmen, ob es unter Beachtung der beschriebenen Verlagerungseffekte vertretbar und zielführend ist, die Inninger Straße für den motorisierten Individualverkehr zu sperren.
Durch eine provisorische Sperrung würden zunächst keine Umbaukosten ausgelöst. Die heutige Gehbahn würde nach der Sperrung weiterhin den Fußgängern zur Verfügung stehen, und die bisherige Fahrbahn würde von Radfahrern in beiden Fahrtrichtungen genutzt werden können.
Neben dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung erhalten auch das Kreisverwaltungsreferat sowie der örtlich zuständige Bezirksausschuss des 7. Stadtbezirkes Sendling – Westpark einen Abdruck dieses Schreibens.
Wir bitten, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit für das Baureferat abgeschlossen ist.