SWM entwickeln einen M-Sozialstrom aktiv
Antrag Stadträte Marian Offman und Josef Schmid
(CSU-Fraktion) vom 17.10.2013
Antwort Bürgermeister Josef Schmid, Leiter des Referats für Arbeit und Wirtschaft:
Die Entwicklung eines Stromtarifs zur Beseitigung von Finanzengpässen bei Stromkunden fällt in das operative Geschäft der Stadtwerke München GmbH (SWM). Ich erlaube mir deshalb, Ihren Antrag anstelle einer Stadtratsvorlage als Brief zu beantworten. Ich habe die SWM um Stellungnahme gebeten. Diese haben wie folgt geantwortet:
Die Idee der Einführung eines Sozialtarifs beim Strom wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach beantragt und diskutiert, scheiterte aber bis dato nicht zuletzt an der Finanzierung. Mit dem Antrag Nr. 08-14/A 04707 wird nun die Einführung eines Stromtarifs mit geringfügig erhöhtem Arbeitspreis zum Zweck der Beseitigung von Finanzengpässen bei Stromkunden gefordert. Mit den zusätzlich generierten Einnahmen (analog zum „M-Ökostrom aktiv“ beim Ausbau der erneuerbaren Energien) könnten die finanziellen Probleme von Stromnutzern abgefedert werden.
Da der Abschluss eines derartigen Stromtarifs nur auf freiwilliger Basis erfolgen kann und die beabsichtigte Wirkung einer finanziellen Entlastung mancher Stromkunden auch nur bei einer entsprechenden Nachfrage eintritt, hat die SWM das Thema in ihrer jährlichen Kundenbefragung aufgegriffen. Befragt wurden 604 deutschsprachige Personen in München über 18 Jahren. Davon waren 294 männlich und 310 weiblich. Es wurde in der Befragung vom Oktober 2014 die Frage gestellt: „Angenommen Ihr Stromversorger bietet Ihnen einen Stromtarif an, der etwas teurer ist als Ihr jetziger, mit dem Sie aber Bürgerinnen und Bürgern helfen, die in eine finanzielle Notlage geraten sind. Wie wahrscheinlich wäre es, dass Sie zu einem solchen Tarif wechseln würden?“ Ergebnis war, dass die überwiegende Mehrheit der Kundinnen und Kunden (ca. 63%) nicht bzw. wahrscheinlich nicht in einen solchen Tarif wechseln würde; ca. 33% der Kunden würden vielleicht wechseln und nur 4% würden sehr wahrscheinlich bzw. sicher wechseln. Die Abteilung Marketing der SWM weist darauf hin, dass das Ergebnis der Befragung durch eine Frage mit sozialem Hintergrund oft durch Antworten, die sich nach der „sozialen Erwünschtheit“ richten, beeinflusst werden. Dies bedeutet, dass nicht einmal valide mit den 4% derBefragten, die Vorgaben sicher bzw. sehr wahrscheinlich wechseln zu wollen, gerechnet werden kann.
Unabhängig vom Ergebnis der Kundenbefragung bieten die SWM eine Reihe unterschiedlicher, preiswerter Produkte an, die auf die verschiedenen Kundenbedürfnisse zugeschnitten sind. Die SWM schlagen daher vor, dass z.B. das Sozialreferat und Wohlfahrtsverbände betroffene Haushalte zu einer umfassenden Tarifberatung bei der SWM motivieren, um von günstigeren Preisen zu profitieren. Im Rahmen einer Tarifberatung könnten die SWM individuell auf die Bedürfnisse des Kunden eingehen. Entscheidend ist, dass Kunden aus der Grundversorgung auf ein vertragliches M-Strom-Produkt umsteigen. Die Preisunterschiede zwischen den verschiedenen vertraglichen Produkten sind vergleichsweise gering. Eine Tarifberatung ist telefonisch unter der kostenfreien Rufnummer 0 80 07 96 79 60 oder im Kundenzentrum der SWM möglich. Da aus datenschutzrechtlichen Gründen der SWM z.B. ein Transferleistungsbezug in der Regel nicht bekannt ist, sind allein die hierfür zuständigen Stellen in der Lage, Kunden zu einer Tarifberatung zu motivieren.
Weiterhin führen die SWM und die Münchner Wohlfahrtsverbände seit 2009 das Projekt „Energieberatung für Haushalte mit geringem Einkommen“ durch. Zielgruppe sind Haushalte, die Transferleistungen wie Grundsicherung für Arbeitssuchende, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfen zum Lebensunterhalt erhalten oder über ein vergleichbar geringes Einkommen verfügen.
Die 1- bis 1,5-stündige Beratung erfolgt im Haushalt durch speziell geschulte ehrenamtliche Energieberaterinnen und Energieberater der Wohlfahrtsverbände. Jeder Haushalt erhält zu Beginn der Beratung eine Energiesparbox (Informationsbroschüre, zwei Energiesparlampen, eine 3-er-Steckerleiste (mit Schalter) sowie ein Kühlschrankthermometer). Darüber hinaus wird in begründeten Einzelfällen durch die SWM auf Vorschlag des jeweiligen Wohlfahrtsverbandes ein energiesparendes Haushaltsgerät (Kühlschrank, Gefrierschrank, Kühl-Gefrier-Kombination, Waschmaschine und im Einzelfall Geschirrspüler) im Austausch kostenlos zur Verfügung gestellt. Bislang wurden auf Kosten der SWM rund 2.400 Geräte ausgetauscht.
Nach sechs Jahren Projektlaufzeit werden die SWM die Energieberatung in der jetzigen Form zum 30.6.2016 einstellen. Die Haushalte werden dann im Rahmen der normalen SWM-Energieberatung betreut.Aus diesen Gründen erachten die SWM die Einführung eines Tarifs „Sozialstrom aktiv“ nicht für erfolgversprechend, aber auch nicht für notwendig.
Das Sozialreferat hat in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, dass die Kosten für Strom (hier: Aufwendungen für Haushaltsenergie), Telefon und Internet bei Sozialleistungsbeziehern mit dem Regelsatz abgegolten sind. Sofern die Kosten für eine bestimmte Bedarfsposition innerhalb des Regelsatzes den vorgesehenen Betrag übersteigen, sieht der Gesetzgeber vor, dass der offene Differenzbetrag bei einer anderen Bedarfsposition eingespart werden muss. Darüber hinaus werden Heizkosten, hier auch Kosten für Elektroheizungen (insbesondere Nachtspeicherheizungen) in angemessenem Umfang im Rahmen der Kosten für die Unterkunft übernommen, wobei die Angemessenheitsgrenze nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung sehr hoch gesetzt ist.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.