Das Kreisverwaltungsreferat erteilt ab Montag, 21. März, Genehmigungen für die Ausstellung und den Verkauf von selbstgefertigten Kunstgegenständen entlang der östlichen Leopoldstraße vom Beginn bis zur Martiusstraße. Der Schwabinger Künstlermarkt beginnt am Sonntag, 27. März, und endet mit Sonntag, 30. Oktober. Zugelassen sind eigenhändig hergestellte und bildkünstlerische Originalarbeiten in folgenden Materialtechniken:
-Malerei: Öl, Acryl, Aquarell, Gouche und Pastell
-Graphik: Handzeichnung (Blei, Farbstift und Tusche)
-Skulptur: Stein, Holz, Metall, Papier, Keramik und Ton
-Mischtechniken: Collage, Assemblage, Objektbild, Materialbild,
Scherenschnitt und Hinterglasbild
-Originaldrucke: Radierung, Stich, Kaltnadel, Aquatinta, Steindruck, Siebdruck, Holzschnitt und Linolschnitt
-Originalfotografie: Monotypie mit Angabe der Auflagenhöhe (gerahmt) Modeschmuck, Gebrauchsgegenstände und gewerblich gefertigte Massenware sind nicht zugelassen. Die Erlaubnis kann auch nicht erteilt werden, wenn gewerbsmäßig mit Kunstgegenständen gehandelt wird.
Die Genehmigungen können bei der Bezirksinspektion Nord, Telefon 2 33-3 86 47 beziehungsweise 2 33-3 86 12, beantragt werden. Bitte den Ortswechsel der Dienststelle beachten:
-vom 23. März bis 15. April:
Bezirksinspektion Nord, Leopoldstraße 202a
-ab 21. April:
Bezirksinspektion Nord, Hanauer Straße 56
Die Erlaubnis wird in der Regel direkt bei der Beantragung ausgestellt. Die Erlaubnisgebühr beträgt 70 Euro.
Die Künstlerinnen und Künstler sollten persönlich mit einem gültigen Ausweis ihren Antrag stellen. Benötigt werden zudem ein oder mehrere Muster der Fertigungen, die das Arbeitsgebiet darstellen.
Eine Erlaubniserteilung setzt voraus, dass die Bewerber über 18 Jahre alt sind. Bürgerinnen und Bürger aus Ländern außerhalb der Europäischen Union benötigen zudem die Zustimmung der Ausländerbehörde (Kreisverwaltungsreferat, Ruppertstraße 19).
Informationen zu den Öffnungszeiten und zur Erreichbarkeit der Bezirksinspektion sind unter http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kreisverwaltungsreferat/Gewerbeangelegenheiten-und-Gaststaetten/Bezirksinspektionen erhältlich.