Die Bewohnerinnen und Bewohner von über 760 Wohneinheiten sind ab sofort vor Verdrängung durch Luxussanierung und entsprechende Mietsteigerungen geschützt. Dies ist das positive Ergebnis der gestrigen Vollversammlung, in der das Kommunalreferat den Stadtrat mit der Entscheidung über die Ausübung des städtischen Vorkaufsrechts aufgrund der bestehenden Erhaltungssatzungen befasste.
„Allein in Schwabing-Nord konnten über 500 Wohnungen geschützt werden“, freut sich Kommunalreferent Axel Markwardt. „Der neue Käufer der dortigen Wohnanlage hat sich in den Verhandlungen mit dem Kommunalreferat bereiterklärt, eine sogenannte Abwendungserklärung zu unterschreiben, mit der er sich verpflichtet, eine Umwandlung von Miet- in Eigen- tumswohnungen oder unangemessene Luxusmodernisierungen für zehn Jahre zu unterlassen.“
Eine weitere Anlage mit 230 Wohnungen, für die der Stadtrat die Ausübung des Vorkaufsrechts beschlossen hat, liegt ebenfalls in Schwabing, die anderen Wohnhäuser befinden sich in den Erhaltungssatzungsgebieten Westend und Haidhausen.
Die Vorkaufsrechte werden im aktuellen Fall zugunsten der städtischen Wohnungsbaugesellschaften GWG und GEWOFAG ausgeübt. Die von der Landeshauptstadt bei der Festlegung eines Erhaltungssatzungsgebietes verfolgten wohnungspolitischen Ziele können so dauerhaft durch die Gesellschaften gesichert werden.
Die gemeindlichen Vorkaufsrechte und deren Ausübung stellen ein wirksames Instrument für die Landeshauptstadt München dar, um die angestammte Bevölkerung in den Stadtteilen zu schützen, für die die Landeshauptstadt so genannte Erhaltungssatzungen erlassen hat.
Der finanzielle Umfang der nun behandelten Vorkaufsfälle ist mit einem dreistelligen Millionenbetrag auch für die Landeshauptstadt München ungewöhnlich hoch. Gleichzeitig können jedoch so sehr viele Wohnungen am angespannten Münchner Mietmarkt geschützt werden.